Rechtsprechung
| BGH, 10.09.1953 - 4 StR 401/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1952 - 2 StR 625/51
Voraussetzungen für die Annahme einer Verleitung von Kindern zur Verübung …
Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 4 StR 401/53
Wenn es sich darum handelt, zu beurteilen, ob ein Vorgang als harmlos oder unzüchtig anzusehen ist, kommt es auf die näheren Umstände des Falles, auf die beteiligten Personen, den Ort der Handlung sowie auf die von dem Täter verfolgten Zwecke an (BGHSt 1, 169, 174; BGH NJW 1952, 712).Insofern unterscheidet sich der vorliegende Tatbestand von dem Sachverhalt, der der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, NJW 1952, 712 zu Grunde lag.
- BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61
Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer …
Einen gleichen Fall hat der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, nur noch einmal entschieden (4 StR 401/53 vom 10. September 1953).Die Fälle in BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 lagen aber so, daß die Kinder von der geschlechtlich neutralen Zweckrichtung gar nicht abgelenkt wurden und nach dem Plan des Täters auch nicht abgelenkt werden sollten.
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich der wesentliche Unterschied zwischen den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 2, 212 und 4 StR 401/53 zugrundelagen, und dem Vorlegungsfall.
- BGH, 27.02.1958 - 4 StR 3/58
Rechtsmittel
Der § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB will unter anderm "verhindern, daß solch jugendliche Kinder anderen als Spielball ihrer Lustgefühle dienen" ( BGH 4 StR 401/53 vom 10. September 1953, S. 4).
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