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| BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen auf Grund ihres Gebrauchs des Auskunftverweigerungsrechts - Unerreichbarkeit eines namentlich bekannten Zeugen hinsichtlich seiner Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80
Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat jedoch auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgestellten Grundsätze für die Beurteilung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz hin, die das Landgericht zu beachten haben wird (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 ff; 1979, 884 ff). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 4 StR 401/80
Auch daß die Zeugen in der Hauptverhandlung gegebenenfalls wiederum nach § 55 StPO die Auskunft verweigern konnten, machte sie noch nicht zu völlig ungeeigneten Beweismitteln (vgl. BGH bei Holtz in MDR 1978, 281 m.w.N.).
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
Ob das ausreicht, um den Zeugen als völlig ungeeignetes Beweismittel zu bezeichnen, und seine Vernehmung als "leere Förmlichkeit" anzusehen, erscheint zweifelhaft (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 238 bis 240; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 4 StR 401/80; BGH, Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77; BGH NJW 1952, 191; RGSt 75, 11, 14). - BGH, 11.07.1984 - 3 StR 216/84
Feststellung der Unerreichbarkeit eines Beweismittels durch formlose Befragung - …
Bei der Bedeutung der Sache und der Aussagen der Zeugen für das Verfahren hätte die Strafkammer sie förmlich zur Hauptverhandlung laden müssen, und zwar unter Hinweis auf das ihnen nach Art. 12 EuRHÜbk zustehende freie Geleit (vgl. hierzu u.a. BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH MDR 1979, 597; BGH bei Holtz MDR 1981, 456; BGH NStZ 1981, 32 und 146; BGH NStZ 1982, 171 und 212).
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