Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53
'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei …
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64
Die Ansicht des Schwurgerichts, daß es unter solchen Umständen dem Angeklagten zuzumuten war, die Wohnung zu verlassen, nachdem L. einen Stuhl nach ihm geworfen hatte, daß somit die Abwehr weiterer Angriffe mittels eines tödlichen Messerstiches rechtsmißbräuchlich war, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53] unten; NJW 1962, 308). - BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung …
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64
Die Ansicht des Schwurgerichts, daß es unter solchen Umständen dem Angeklagten zuzumuten war, die Wohnung zu verlassen, nachdem L. einen Stuhl nach ihm geworfen hatte, daß somit die Abwehr weiterer Angriffe mittels eines tödlichen Messerstiches rechtsmißbräuchlich war, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 245, 248 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53] unten; NJW 1962, 308). - BGH, 05.06.1951 - 2 StR 170/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1964 - 4 StR 408/64
Es trifft zwar zu, daß der Strafmilderungsgrund der Reibung zum Zorn (§ 213 StGB) dem Totschläger nicht zugute könnt, der irrtümlicherweise die tatsächlichen Voraussetzungen des Milderungsgrundes annimmt (BGHSt 1, 203).
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
Begriff der Beleidigung
Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß schon nach dem objektiven Erklärungswert des Verhaltens eine Beleidigung nicht vorliegt (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64; BGH NStZ 1982, 27;… vgl. Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdnr. 9;… Horn in SK 3. Aufl. § 213 Rdnr. 4). - BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81
Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit …
Maßgebend muß der objektive Erklärungswert sein; denn allein die Vorstellung des Täters, gekränkt worden zu sein, kann nicht die Anwendung der Strafmilderung nach § 213 1. Alternative StGB rechtfertigen (BGHSt 1, 203; BGH, Urteil vom 20. November 1964 - 4 StR 408/64;… LK-Jähnke, StGB, 10. Aufl., § 213 Rdn. 9;… a.A. Dreher-Tröndle StGB, 40. Aufl., § 213 Rdn. 7).
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