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| BGH, 13.10.1977 - 4 StR 408/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Begriff des "Handeltreibens" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74
Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit …
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - 4 StR 408/77
Der Begriff "Handeltreiben" umfaßt zwar auch die nur gelegentliche oder einmalige, bloß vermittelnde oder fördernde, jedoch nicht eine nur ganz untergeordnete Tätigkeit bei der Weitergabe (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74 - zitiert von Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 11 BetMG Anm. 6).
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
An einem Handeltreiben fehlt es nur, wenn es um eine ganz untergeordnete Tätigkeit bei der Weitergabe der Ware geht (BGH Beschluß vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77 -). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Der 4. Strafsenat hat im Beschluß vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77 - bei bloßem Verbringen einer Plastiktüte mit Rauschgift von einem Fahrzeug in ein anderes, vorgenommen im Auftrag eines Dritten, zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe eine weitere Sachaufklärung darüber verlangt, wie weit die Fahrzeuge voneinander entfernt waren, ob der Angeklagte eine "reine Botentätigkeit", möglicherweise sogar unter den Augen seines Auftraggebers, ausgeführt hat oder ob er eine gewisse Verfügungsgewalt über die Ware hatte. - BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit …
Was der Angeklagte tat, stellt sich in seiner äußeren Form als Handeltreiben dar (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77 - BGH NJW 1979, 1259). - BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79
Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme
Auch eine bloße untergeordnete Botentätigkeit liegt nicht vor (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 408/77).
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