Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den "beschuhten Fuß" als Rechtfertigung für eine gefährliche Körperverletzung
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 296
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79
Unabhängig davon könnte auf eine Unzuständigkeit des höheren Gerichts, wie sich aus § 269 StPO ergibt, die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 21, 334, 358). - BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79
Schuh als gefährliches Werkzeug - Zur Beurteilung der Heftigkeit der Tritte
Auszug aus BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - S. 3).
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83
Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …
Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh (…vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 223 a StGB Rdn. 2 m.w. Nachw.) und nicht nur um einen leichten Turnschuh - wie er heute vorzugsweise von jungen Leuten getragen wird - handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79). - BGH, 07.03.1980 - 3 StR 50/80
Schuh am Fuß als gefährliches Werkzeug - Einordnung von Tritten als "gefährlich"
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und Beschluß vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79 -).
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