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| BGH, 17.11.1961 - 4 StR 427/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 67/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 427/61
Insoweit wird der Vertrauensgrundsatz zugunsten des Vorfahrtberechtigten nach einhelliger Ansicht eingeschränkt (vgl. BGH in VRS 4, 458; 10, 19; 5, 70, 90; 7, 195u.a.). - BGH, 18.03.1960 - 4 StR 43/60
Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers zur ordnungsgemäßen Reaktion auf das grob …
Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 427/61
Durch das plötzliche Auftauchen des Mopedfahrers vor ihm auf seiner Fahrbahn konnte er erschreckt und zu der gefährlichen Ausweichbewegung nach links zur Straßenmitte hin veranlaßt worden sein, anstatt nach rechts auf das geräumige Bankett zu fahren, was ihm sonst selbst zur Abwendung einer von ihm nicht verschuldeten Gefahrenlage zuzumuten gewesen wäre (BGH in VRS 5, 289 Leitsatz 1; 4 StR 57/51 vom 21. Mai 1951; 4 StE 12/52 vom 8. Mai 1952; 4 StR 43/60 vom 18. März 1960; vgl. auch RG in HRR 1937, 1285). - BGH, 21.05.1951 - 4 StR 57/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.11.1961 - 4 StR 427/61
Durch das plötzliche Auftauchen des Mopedfahrers vor ihm auf seiner Fahrbahn konnte er erschreckt und zu der gefährlichen Ausweichbewegung nach links zur Straßenmitte hin veranlaßt worden sein, anstatt nach rechts auf das geräumige Bankett zu fahren, was ihm sonst selbst zur Abwendung einer von ihm nicht verschuldeten Gefahrenlage zuzumuten gewesen wäre (BGH in VRS 5, 289 Leitsatz 1; 4 StR 57/51 vom 21. Mai 1951; 4 StE 12/52 vom 8. Mai 1952; 4 StR 43/60 vom 18. März 1960; vgl. auch RG in HRR 1937, 1285).
- BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94
Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des …
Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht bringt es mit sich, daß er sich auf den Vertrauensgrundsatz nur in eingeschränkter Weise berufen kann (vgl. BGHSt 20, 238, 241; BGH, Urteil vom 17. November 1961 - 4 StR 427/61 - VRS 22, 134, 135, BayObLG VerkMitt 1975, 58; 1979, 10).Insbesondere muß er damit rechnen, daß der Vorfahrtberechtigte verkehrswidrig seine linke Straßenseite benutzt und ihm daher von rechts auf der Gegenfahrbahn entgegenkommt (RGZ 167, 357, 360 f.; BGHSt 20, 238, 241; Senatsurteil vom 26. Oktober 1955 - VI ZR 67/54 - VRS 10, 19, 20; BGH, Urteil vom 17. November 1961 aaO.).
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