Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1953 - 4 StR 429/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52
Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …
Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 429/53
Zwar könnte ein nur durch die Zurechnungsunfähigkeit verursachter Irrtum des Beschuldigten nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden (RGSt 73, 315, BGH 1 StR 510/52 vom 11.11.1952); möglicherweise waren aber die Verhältnisse so, dass der Beschuldigte eine Wahrnehmung durch Dritte für ausgeschlossen gehalten hat und auch in geistig gesundem Zustande für ausgeschlossen hätte halten dürfen. - RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38
Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich …
Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 429/53
Entscheidend kommt es nach der Rechtsprechung indessen nur darauf an, ob die Handlung nach den örtlichen Verhältnissen zur Zeit der Tat von einer unbestimmten Vielheit von Personen wahrgenommen werden konnte (RGSt 73, 90, 385). - BGH, 12.09.1951 - 1 StR 326/51
Erforderlichkeit einer Unterbringung eines Zurechnungsunfähigen oder vermindert …
Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 429/53
Zwar würde auch die von der Strafkammer ohne Rechtsirrtum weiterhin für verwirklicht erachtete tätliche Beleidigung der Puttkammer für sich allein eine Unterbringung nach § 42 b StGB ermöglichen (BGH 1 StR 326/51 vom 19.9.1951).
- BGH, 03.12.1968 - 1 StR 581/68
Erfüllung des Tatbestands der Unzucht durch Vorzeigen des entblößten …
Entscheidend kommt es indessen darauf an, ob die Handlungen des Angeklagten nach den örtlichen Verhältnissen zur Zeit der Tat, außer von diesen Schulkindern, von einer unbestimmten Vielheit von Personen wahrgenommen werden konnten (4 StR 429/53 vom 12. November 1953; RGSt 73, 90, 385) und er diese Möglichkeit zumindest billigend in Kauf genommen hat. - BGH, 20.09.1955 - 2 StR 209/55
Rechtsmittel
Nach der Sachlage spricht auch alles dafür, dass er sich nur dieser Frau unzüchtig zeigen wollte und weder damit rechnete noch es billigte, dass sein Treiben von einer unbestimmten Mehrzahl von Personen jederzeit beobachtet werden konnte (vgl 2 StR 349/54 vom 17. September 1954 und 4 StR 429/53 vom 12. November 1953).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.