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| BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige Verbüßung einer Strafe durch erlittene Untersuchungshaft - Grob fahrlässige Verursachung von Untersuchungshaft durch eigene Tatbeiträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG § 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.1995 - 1 StR 765/94
Untersuchungshaft - Entschädigung - Alibi
Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98
Einen - wie die Beschwerdeführerin meint - "groben Bearbeitungsfehler der Strafverfolgungsbehörden", der zu einer Unterbrechung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tatverhalten der Angeklagten und der fortdauernden Freiheitsentziehung geführt hat (vgl. hierzu BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2), vermag der Senat nicht zu erkennen. - OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 1 Ws 1066/88
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
Bei der Beurteilung, ob der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen ist, ist demnach nicht auf das Ergebnis der Hauptverhandlung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt in dem Zeitpunkt darstellte, in dem die Maßnahme angeordnet oder aufrechterhalten wurde (BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6). - LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt
5 St 29/73">5 St 29/73, zit. nach juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.11.2002, Az. 2 BvR 1609/02, zit. nach juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 25.11.1991, Az. 2 BvR 1056/90, NJW 1992, 2011-2012; BGH, Beschluss des 4. Strafsenats vom 01.09.1998, Az. 4 StR 434/98, zit. nach juris; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 19.12.1979, Az. 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168-173 = MDR 1980, 417-418; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.06.1990, Az. 1 Ws 464/90, JurBüro 1991, 425-427; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 21.12.1984, Az. 1 Ws 1054/84, JZ 1985, 400; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 29.05.1991, Az. 1 Ws 453/91, NJW 1992, 326-327; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 26.09.1983, Az. 3 Ws 369/83, MDR 1984, 253; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss des 2. Strafsenats vom 31.07.1981, Az. 2 Ws 211/81, MDR 1981, 1043-1044; KG Berlin, Beschluss des 4. Strafsenats vom 09.07.1999, Az. 1 AR 46/97 - 4 Ws 112/99, zit. nach juris; KG Berlin, Beschluss des 4. Strafsenats vom 09.03.1999, Az. 1 AR 66/99 - 4 Ws 24/99, zit. nach juris). - BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16
Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft trotz grob fahrlässigen …
Zum einen beging sie nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen als Mittäterin rechtswidrig und schuldhaft den dem Haftbefehl vom 10. März 2016 zugrundeliegenden Wohnungseinbruchdiebstahl (vgl. - zu grober Fahrlässigkeit durch Begehung des verfahrensgegenständlichen Delikts - BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).Zu berücksichtigen ist dabei, dass der erforderliche Ursachenzusammenhang durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte unterbrochen sein kann (s. auch BGH…, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO).
- BGH, 15.07.2026 - 5 StR 232/26
Erfolglose Revision gegen Verurteilung wegen Verabredung zum Verbrechen der …
Der Angeklagte war Mitglied einer grenzüberschreitend tätigen Bande, die in Deutschland Autos entwendete und diese zur Verwertung nach Polen überführte; die wegen einer Bandentat angeordnete Untersuchungshaft hat er mithin grob fahrlässig verursacht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98). - BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); …
Im Übrigen ist eine Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen durch die rechtsfehlerfrei festgestellte rechtswidrige und schuldhafte Tötung zweier Menschen sowie seine anschließende Flucht nach Tschechien vorsätzlich bzw. grob fahrlässig selbst verursacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6). - BGH, 28.08.2024 - 2 StR 405/23
Verfolgungsverjährung; Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmer …
b) Eine Entschädigung kommt nicht in Betracht, weil diese nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist (vgl. zur Heranziehung der Vorschrift BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6, und vom 28. Juni 2022 - 2 StR 229/21, NStZ-RR 2023, 56).Eine der Versagung des Entschädigungsanspruchs entgegenstehende Unterbrechung des erforderlichen Ursachenzusammenhangs, etwa durch eine rechtsfehlerhafte Sachbehandlung seitens der Strafverfolgungsbehörden (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Ursächlichkeit 2; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, aaO), liegt nicht vor.
- LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2024 - 12 KLs 105 Js 10067/20
Sozialversicherungsträger, Entgeltvereinbarung, Schlußrechnung, …
Die Kammer hat erwogen, ob die bei der Abrechnung des Rettungsdienstes von den Angeklagten jahrelang geübte Intransparenz in der Dokumentation der Verwendung von Mitteln aus den "Töpfchen" den Grad grober Fahrlässigkeit erreicht haben kann, der bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung (BGH, Beschluss vom 01.09.1998 - 4 StR 434/98, juris Rn. 2) den Ausschluss der Entschädigung hätte rechtfertigen können (§ 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG). - VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18 Die angefochtenen Entscheidungen beziehen sich vielmehr auf die nach der herrschenden fachrechtlichen Auffassung gegebene Möglichkeit, für die grob fahrlässige Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme an die Begehung des verfahrensgegenständlichen Delikts oder an einzelne Tatbeiträge anzuknüpfen (zuletzt etwa BGH…, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98 - juris Rn. 2;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Anh 5 StrEG § 5 Rn. 7, 9;… Meyer, StrEG, 8. Aufl., § 5 Rn. 34).
- LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2025 - 12 Qs 62/24
Atypische stille Gesellschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung, Sofortige …
Dabei ist darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt in dem Zeitpunkt dargestellt hat, in dem die Maßnahme angeordnet oder aufrechterhalten wurde (BGH, Beschluss vom 01.09.1998 - 4 StR 434/98, juris Rn. 2). - LG Bochum, 29.08.2025 - 3 Ks 9/25 Rn. 417 Eine Entschädigung für die erlittene Freiheitsentziehung - Auslieferungs- und Untersuchungshaft - ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen durch die festgestellte rechtswidrige und schuldhafte Tötung eines Menschen sowie seine anschließende Flucht nach England vorsätzlich selbst verursacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September N08 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).
- LG Nünrberg-Fürth, 13.03.2025 - 12 Qs 62/24
Entschädigung, StrEG, grobe Fahrlässigkeit, Mitwirkung, Außenprüfung
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