Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Der Sachverständige ist befugt, Wahrnehmungen und einschlägige Auskünfte fachkundiger Personen, ebenso Ergebnisse von Fachuntersuchungen, als tatsächliche Grundlagen seines Gutachtens oder zur Unterstützung seiner Ansicht heranzuziehen (BGHSt 9, 292, 293, 294 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]= LM § 250 StPO Nr. 10 mit Anmerkung). - BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59
Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund …
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Die Rechtsausführungen des Urteils, in denen die Angriffe der schriftlichen Revisionsbegründung schon beantwortet sind, entsprechen insoweit in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. außer den im Urteil angeführten Entscheidungen noch BGHSt 8, 278; 13, 352 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH NJW 1960, 443). - BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Die Rechtsausführungen des Urteils, in denen die Angriffe der schriftlichen Revisionsbegründung schon beantwortet sind, entsprechen insoweit in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. außer den im Urteil angeführten Entscheidungen noch BGHSt 8, 278; 13, 352 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH NJW 1960, 443). - BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Die Rechtsausführungen des Urteils, in denen die Angriffe der schriftlichen Revisionsbegründung schon beantwortet sind, entsprechen insoweit in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. außer den im Urteil angeführten Entscheidungen noch BGHSt 8, 278; 13, 352 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH NJW 1960, 443). - BGH, 12.06.1951 - 1 StR 214/51
Auszug aus BGH, 18.12.1964 - 4 StR 437/64
Entgegen der vom Verteidiger in der Revisionsverhandlung vertretenen Auffassung setzt § 174 Nr. 1 StGB nicht voraus, daß ein Einfluß des Abhängigkeitsverhältnisses auf das Zustandekommen der unzüchtigen Handlungen, etwa durch Ausübung eines kraft des Überordnungsverhältnisses möglichen Druckes, nachweisbar ist (BGH NJW 1951, 726).
- BGH, 18.07.1967 - 1 StR 222/67
Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Anhörung von …
Darin sieht die Revision mit Recht einen Verstoß des Tatrichters gegen das Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung (§ 250 StPO) Die von Dr. Thoma und Dr. Röhm ermittelten Untersuchung ergebnisse waren ein kraft besonderer Fachkunde ermittelter und vom Tatrichter zur Überführung des Angeklagten mitverwerteter Befund; bei seiner Feststellung hätte die Strafkammer entweder ebenso verfahren müssen wie bei dem Chemiker Dr. Koll, also Dr. Thoma oder Dr. Röhm (sofern sie die anderen Untersuchungen gemeinsam vorgenommen haben) oder beide (jeden über die von ihm etwa allein durchgeführten Prüfungen) als Sachverständigen vernehmen müssen oder sie hätte ihr namens des Bayerischen Landeskriminalamts erstattetes schriftliches Gutachten gemäß § 256 Abs. 1 StPO verlesen müssen (BGH Beschluß vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; dem Urteil vom 18. Dezember 1964 - 4 StR 437/64 entnimmt der Senat keine gegenteilige Ansicht).
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