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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,459
BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53 (https://dejure.org/1953,459)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1953 - 4 StR 438/53 (https://dejure.org/1953,459)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1953 - 4 StR 438/53 (https://dejure.org/1953,459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 147
  • NJW 1954, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Die Verwendung des Begriffs "Missbrauch zur Unzucht" anstelle der früheren "Vornahme unzüchtiger Handlungen" sollte dabei aber nicht eine sachliche Einschränkung des Tatbestands herbeiführen, sondern zum Ausdruck bringen, dass ein Verhalten nicht strafwürdig ist, wenn eine rechtlich beachtliche Zustimmung der abhängigen Person zur Ausübung der Unzucht gegeben war (u.a. RG DR 1944, 902 Nr. 4; BGHSt 1, 55; 5, 147).

    Dies ist ohne weiteres dann der Fall, wenn eine Berührung der beiden Körper stattgefunden hat, sei es, dass der Täter den Abhängigen berührt oder seinen eigenen Körper von dem Jugendlichen berühren lässt (RGSt 49, 178; BGHSt 5, 147).

  • BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65

    Rechtsmittel

    Die Annahme der ersten Begehungsform des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist rechtlich unbedenklich auch insoweit, als der Angeklagte nicht selbst den Körper seiner Tochter unzüchtig betastete, sondern sich seinerseits von dem Kind mit den Händen an seinen Geschlechtsteil greifen ließ (…BGH Urt. vom 25. Februar 1954, 4 StH 782/53; RG HER 1933, 1803; vgl. auch BGHSt 5, 147 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]).

    Für die Anwendbarkeit des § 174 Nr. 1 StGB kommt es ferner nicht darauf an, ob der Täter den Anstoß zu der Unzuchtshandlung gibt (BGHSt 5, 147, 149) [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53] und hat der Umstand besonderes Gewicht, daß der Angeklagte schon dadurch gegen seine Rechtspflichten verstieß, daß er sein Kind nicht an der Fortsetzung des unzüchtigen "Spiels" hinderte.

  • BGH, 25.03.1955 - 5 StR 617/54
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