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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6407
BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57 (https://dejure.org/1957,6407)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1957 - 4 StR 439/57 (https://dejure.org/1957,6407)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1957 - 4 StR 439/57 (https://dejure.org/1957,6407)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Für eine Anwendung des Grundsatzes in dubie pro reo ist hiernach kein Raum (vgl. auch BGHSt 2, 351).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Mit diesen Ausführungen hat das Landgericht rechtsirrtumsfrei den Mittäterwillen des Angeklagten bejahte Ersichtlich, ist der Tatrichter hierbei davon ausgegangen, daß der Angeklagte auch eine so starke innere Beziehung zum Hergang und Erfolg der Tat hatte, daß beide maßgeblich mit von seinem Willen abhingen (Tatherrschaft, vgl. BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Für den hierzu nötigen Gesamtvorsatz genügt es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 66, 236.238; 72, 211) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]nicht, daß der Täter den allgemeinen Entschluß gefaßt hat, bei sich bietender Gelegenheit Betrügereien, wenn auch nach einem gewissen Grundplan, zu begehen.
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Für den hierzu nötigen Gesamtvorsatz genügt es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 66, 236.238; 72, 211) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]nicht, daß der Täter den allgemeinen Entschluß gefaßt hat, bei sich bietender Gelegenheit Betrügereien, wenn auch nach einem gewissen Grundplan, zu begehen.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Für den hierzu nötigen Gesamtvorsatz genügt es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 66, 236.238; 72, 211) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]nicht, daß der Täter den allgemeinen Entschluß gefaßt hat, bei sich bietender Gelegenheit Betrügereien, wenn auch nach einem gewissen Grundplan, zu begehen.
  • RG, 27.09.1937 - 2 D 498/37

    Ein allgemeiner Entschluß, zahlreiche Straftaten zu begehen, deren Ausführung …

    Auszug aus BGH, 21.11.1957 - 4 StR 439/57
    Für den hierzu nötigen Gesamtvorsatz genügt es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 66, 236.238; 72, 211) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]nicht, daß der Täter den allgemeinen Entschluß gefaßt hat, bei sich bietender Gelegenheit Betrügereien, wenn auch nach einem gewissen Grundplan, zu begehen.
  • BGH, 05.03.1968 - 1 StR 17/68

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung, wegen fortgesetzten Betrugs im Rückfall in …

    Ein etwaiger Irrtum des Angeklagten hierüber wäre bedeutungslos, da er auf jeden Fall angenommen hat, daß "das Vermögen eines anderen" beschädigt werden würde (vgl. BGH Urt.v. 2. September 1954 - 2 StR 177/54 S. 5; Urt.v. 21. November 1957 - 4 StR 439/57; Urt.v. 5. Februar 1963 - 5 StR 553/62).
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