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| BGH, 16.08.1961 - 4 StR 439/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 17.11.1959 - 1 Ss 925/59
- BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
- OLG Hamm, 02.09.1960 - 1 Ss 925/59
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 439/60
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61
Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit …
Sie liegt auch dem (jüngsten) Beschluß des 4. Strafsenats vom 16. August 1961 - 4 StR 439/60 - zugrunde, durch den der Senat die von dem Oberlandesgericht Hamm vorgelegte Sache (NJW 1960, 1976 Nr. 33) diesem Gericht zur eigenen Entscheidung zurücküberwiesen hat, weil § 401 AbgO inzwischen durch Art. 17 Nr. 16 SteuerÄndG 1961 (BGBl 1, 981) gestrichen worden ist und sich Einziehung und Wertersatz im Steuerstrafrecht nunmehr nach (dem neugefaßten) § 414 AbgO und (dem neueingefügten) § 414 a AbgO bestimmen (Art. 17 Nr. 17 SteuerÄndG 1961).Zweifelsfrei sind sie allgemein milder als das frühere Recht; das hat schon der 4. Strafsenat in dem o.a. Beschluß vom 16. August 1961 - 4 StR 439/60 - angenommen.
- BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62
Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone …
Der Bundesgerichtshof ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die in § 401 AbgO a.F. neben der Strafe zwingend vorgeschriebene Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse und zollpflichtigen Waren, hinsichtlich derer die Steuerhinterziehung nach § 396 AbgO begangen worden ist, bzw. des Wertersatzes, falls die Einziehung nicht vollzogen werden kann, sowie der Beförderungsmittel, die der Täter zur Begehung der Tat benutzt hat, den Verfassungsgrundsätzen nicht widerspricht (vgl. BGHSt 1, 351, 353, 356 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 2, 311 [BGH 20.03.1952 - 3 StR 1141/51]und 328, 332; 3, 1 ff und 227; 4, 344; 6, 4 und 11; 8, 70; 13, 399; 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 S. 37, insoweit in BGHSt 13, 190 nicht abgedruckt; 4 StR 439/60 vom 16. August 1961; 4 StR 523/60 vom 16. August 1961.; BGHZ 27, 69 und 382).
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