Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sachrüge gegen einen Strafausspruch - Verurteilung wegen versuchter Nötigung - Gewährung des Beischlafs gegen Entgelt - Strafbarkeit wegen Raubes
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1961 - 2 StR 463/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Zwar handelt derjenige, der mit der Wegnahme nur die Herstellung eines nach seiner Meinung rechtmäßigen Zustandes anstrebt, nicht in der Absicht rechtswidriger Zueignung (BGH, Urteil vom 15. November 1961 - 2 StR 463/61 - GA 1962, 144).Wenn der Täter ein Behältnis mit Inhalt wegnimmt, um sich nur den Inhalt anzueignen, und es anschließend wegwirft, liegt eine Zueignung nur hinsichtlich des weggenommenen Inhalts vor (BGH 2 StR 463/61 vom 15. November 1961;… GA 1962, 145).
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Abgesehen davon, daß die Rechtsordnung nicht einmal einem echten Gläubiger - auch nicht im Wege der Selbsthilfe - das Recht auf eigenmächtige Auswahl irgendeines Geldscheines und damit auf Bestimmung der Schuld gibt (BGHSt 17, 87), kommt hier aber auch ein entschuldbarer Verbotsirrtum schon deshalb nicht in Betracht, weil der Angeklagte sich nicht auf die Verwirklichung seines vermeintlichen Rückforderungsanspruchs in Höhe von 25,- DM beschränkt hat. - BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
Auszug aus BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Diese Rechtsfolge erfaßt aber die Wirksamkeit des unmittelbar nachfolgenden Erfüllungsgeschäfts nur in Ausnahmefällen, und zwar dann, wenn die Vertragschließenden gerade die Wirksamkeit der dinglichen Vermögensverschiebung von der Wirksamkeit des ihr zu Grunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts abhängig machen wollten, oder aber, wenn der dingliche Vorgang als solcher unsittlich ist (BGHSt 6, 377). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
Auszug aus BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Die räumliche Entziehung der mitgenommenen Handtasche allein genügt zur Annahme einer auch sie umfassenden Zueignungsabsicht nicht, sondern es kommt darauf an, ob der Wegnehmende die Absicht hat, die Tasche selbst in sein Vermögen zu bringen (RGSt 35, 355, 356; BGHSt 16, 190). - RG, 12.07.1902 - 2572/02
Liegt eine rechtswidrige Zueignung von Sachen im Sinne des § 242 St.G.B.'s dann …
Auszug aus BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Die räumliche Entziehung der mitgenommenen Handtasche allein genügt zur Annahme einer auch sie umfassenden Zueignungsabsicht nicht, sondern es kommt darauf an, ob der Wegnehmende die Absicht hat, die Tasche selbst in sein Vermögen zu bringen (RGSt 35, 355, 356; BGHSt 16, 190).
- BGH, 30.07.1968 - 1 StR 260/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit …
Diese Nichtigkeit läßt jedoch in der Regel das abstrakte Erfüllungsgeschäft unberührt (vgl. BGHSt 6, 377, 378 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52] betr. Dirnenlohn; ebenso BGH Urt. v. 8. Dezember 1967, 4 StR 440/67). - BGH, 28.03.1972 - 2 StR 100/72
Bestehen einer Zueignungsabsicht bei Wegwurf eines Diebesgutes - Zurückverweisung …
Bei einem solchen Sachverhalt hätte er sich aber nur des versuchten schweren Raubes schuldig gemacht (BGH 4 StR 440/67 vom 8. Dezember 1967 und 2 StR 732/67 vom 31. Januar 1968).
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