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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2012 - 4 StR 444/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39183
BGH, 05.12.2012 - 4 StR 444/12 (https://dejure.org/2012,39183)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2012 - 4 StR 444/12 (https://dejure.org/2012,39183)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 4 StR 444/12 (https://dejure.org/2012,39183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Einzelstrafen aus beiden Vorverurteilungen in die neue Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 55
    Einbeziehung von Einzelstrafen aus beiden Vorverurteilungen in die neue Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 05.12.2012 - 4 StR 444/12
    Unter Auflösung der vom Amtsgericht Bochum im zweiten Urteil gemäß § 55 StGB gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten, die weder vollstreckt noch erlassen ist, waren die Einzelstrafen aus beiden Vorverurteilungen in die neue Gesamtstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 431/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 3).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 488/19

    Aufhebung des Urteils im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen …

    Es hat danach - insoweit entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - auch zurecht die Geldstrafe aus der ebenfalls noch nicht erledigten Entscheidung des Amtsgerichts Halle vom 19. November 2018 für einbeziehungsfähig erachtet, denn die dort festgestellte Tat wurde am 9. Oktober 2018 und damit ebenfalls vor dem 15. November 2018 begangen, sodass auch insoweit die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 4 StR 444/12; Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 431/95, NJW 1996, 668).
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