Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1973 - 4 StR 45/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortsetzungszusammenhang zwischen mehreren Diebstählen - Voraussetzungen eines Bandendiebstahls - Voraussetzungen einer "bandenmäßigen Verbindung"
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 4 StR 45/73
Die Voraussetzungen hierfür sind nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht erfüllt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 4 StR 45/73
Die Voraussetzungen hierfür sind nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht erfüllt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167).
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90
Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln
Im übrigen hängt die Annahme, mehrere hätten sich - ausdrücklich oder stillschweigend - zu einer "Bande" zusammengeschlossen, nicht davon ab, daß eine feste Organisation vereinbart worden ist, in der den einzelnen Mitgliedern ganz bestimmte Rollen zugewiesen worden sind (BGH, Urt. vom 20. März 1973 - 4 StR 45/73 - bei Dallinger MDR 1973, 555; vgl. ferner BGH, Beschl. vom 27. Oktober 1976 - 3 StR 267/76 (S) - bei Holtz MDR 1977, 282).
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