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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4074
BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55 (https://dejure.org/1955,4074)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1955 - 4 StR 458/55 (https://dejure.org/1955,4074)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 458/55 (https://dejure.org/1955,4074)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Allein dieses Pfandrecht hatte nicht den wirtschaftlichen Wert, den ein vom Eigentümer erworbenes, in seinem rechtlichen Bestand unangreifbares Pfandrecht gehabt hätte, zumal sich M. den für den Anhänger ausgestellten Kraftfahrzeugbrief nicht hatte aushändigen lassen (BGHSt 3, 370).

    Zwar ist die Verwertung einer durch Betrug erlangten Sache nicht als Unterschlagung, sondern als straflose Nachtat anzusehen, wenn bei Begehung des Betrugs der Täter bereits die Absicht der Zueignung hatte (RGSt 39, 239; 43, 17; 61, 38; BGHSt 3, 370 a.E.; vgl auch BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Zwar ist die Verwertung einer durch Betrug erlangten Sache nicht als Unterschlagung, sondern als straflose Nachtat anzusehen, wenn bei Begehung des Betrugs der Täter bereits die Absicht der Zueignung hatte (RGSt 39, 239; 43, 17; 61, 38; BGHSt 3, 370 a.E.; vgl auch BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • RG, 28.10.1909 - III 582/09

    1. Wird derjenige, mit dessen Mitteln ein Stellvertreter eine Sparkasseneinlage …

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Zwar ist die Verwertung einer durch Betrug erlangten Sache nicht als Unterschlagung, sondern als straflose Nachtat anzusehen, wenn bei Begehung des Betrugs der Täter bereits die Absicht der Zueignung hatte (RGSt 39, 239; 43, 17; 61, 38; BGHSt 3, 370 a.E.; vgl auch BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • RG, 02.10.1906 - V 349/06

    1. Ist eine Vorspiegelung falscher oder eine Unterdrückung wahrer Tatsachen …

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Zwar ist die Verwertung einer durch Betrug erlangten Sache nicht als Unterschlagung, sondern als straflose Nachtat anzusehen, wenn bei Begehung des Betrugs der Täter bereits die Absicht der Zueignung hatte (RGSt 39, 239; 43, 17; 61, 38; BGHSt 3, 370 a.E.; vgl auch BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • RG, 09.12.1919 - IV 690/19

    1. Bezieht sich die Vorschrift des § 77 des Viehseuchengesetzes -- ViehSG. -- vom …

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Der Angeklagte hat sich den Scheck dadurch zugeeignet, daß er vermöge der mit dem Besitz des Schecks verbundenen Legitimationskraft über den wirtschaftlichen Wert des Schecks und damit über den Scheck selbst teilweise verfügte und sich damit die Befugnisse eines Eigentümers anmaßte (RGSt 54, 188; DStrZ 1916, 188).
  • BGH, 09.10.1951 - 2 StR 285/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Durch sein Versprechen der pünktlichen Zahlung in Kenntnis seiner Vermögenslage hat der Angeklagte eine Tatsache vorgetäuscht: Wer nämlich ohne Aussicht auf eine zukünftige Zahlungsmöglichkeit eine Sache kauft und Zahlung verspricht, spiegelt auch ohne ausdrückliche Erklärung vor, seine gegenwärtigen Verhältnisse stünden der, vereinbarten Erfüllung des Vertrages hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises nicht im Wege (BGH 2 StR 285/51 vom 9. Oktober 1951; 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954 und 4 StR 191/55 vom 3. November 1955).
  • BGH, 16.06.1954 - 3 StR 388/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Durch sein Versprechen der pünktlichen Zahlung in Kenntnis seiner Vermögenslage hat der Angeklagte eine Tatsache vorgetäuscht: Wer nämlich ohne Aussicht auf eine zukünftige Zahlungsmöglichkeit eine Sache kauft und Zahlung verspricht, spiegelt auch ohne ausdrückliche Erklärung vor, seine gegenwärtigen Verhältnisse stünden der, vereinbarten Erfüllung des Vertrages hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises nicht im Wege (BGH 2 StR 285/51 vom 9. Oktober 1951; 3 StR 388/53 vom 16. Juni 1954 und 4 StR 191/55 vom 3. November 1955).
  • RG, 01.02.1909 - III 977/08

    Kann Betrug dadurch begangen werden, daß der Käufer den Kaufvertrag mit der dem …

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 458/55
    Er ist also durch die Täuschungshandlung des Angeklagten geschädigt worden (RGSt 42, 181; LK § 263 VII 1).
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 158/58

    Betrug durch Aufklärung der Vermögensverhältnisse gegenüber dem Vertragspartner

    Er erklärt, worauf der Senat im Anschluß an das Urteil des 4. Strafsenats vom 15. Dezember 1955 (4 StR 458/55) bereits hingewiesen hat, die gegenwärtigen Verhältnisse der bestellenden Firma ständen der vereinbarten Erfüllung des Vertrages nicht entgegen.
  • BGH, 29.10.1965 - 4 StR 476/65

    Leistung eines fahrlässigen Falscheides - Fortgesetzter einfacher Bankrott - …

    Nur wer in überschuldetem Zustand und ohne jede Aussicht, auf Grund eingehender Außenstände seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, Waren bestellt und befristete Zahlung verspricht, unterdrückt nicht nur eine wahre Tatsache, sondern spiegelt seinem Lieferanten auch ohne ausdrückliche Erklärung den Willen und die Fähigkeit zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen als falsche Tatsache vor (BGH Urt. v. 9. Oktober 1951 - 2 StR 285/51 - Urt. v. 16. Juni 1954, S. 7, - 3 StR 388/53 - Urt. v. 3. November 1955, S. 3, - 4 StR 191/55 - Urt. v. 15. Dezember 1955, S. 3, - 4 StR 458/55 -).
  • BGH, 24.05.1956 - 4 StR 146/56

    Rechtsmittel

    Eine solche Annahme ist zwar dann gerechtfertigt, wenn der Entschluß zur Verfügung und Verwertung erst später gefaßt wurde (BGH 4 StR 458/55 vom 15. Dezember 1955 S 4, 5;… Nagler im LK, 6./7. Aufl Anm. VII 1, VIII zu § 263 StGB, S 445, 446, 458).
  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 126/57

    Rechtsmittel

    In der Regel wird in ihr die Erklärung liegen, die gegenwärtigen Verhältnisse der bestellenden Firma ständen der vereinbarten Erfüllung des Vertrages nicht entgegen (vgl 4 StR 458/55 vom 15.12.1955 S 3).
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