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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4300
BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56 (https://dejure.org/1956,4300)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1956 - 4 StR 460/56 (https://dejure.org/1956,4300)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1956 - 4 StR 460/56 (https://dejure.org/1956,4300)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Die Befürchtung, die öffentliche Ordnung könnte so dicht hinter der Front durch einen "Defaitisten" aufgelöst werden, würde den Beschwerdeführer auch deshalb nicht entschuldigen, weil ihm das Unterlassen der in Anbetracht der Gesamtlage sinnlosen Tat zuzumuten war (RGSt 66, 222, 225; 72, 249; BGH 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 11).

    Auch der Katastrophenerlaß vom März 1945, nach dem jeder Waffenträger verpflichtet sein sollte, jeden Deserteur auch ohne Standgerichtsverfahren zu erschießen, könnte diese Bluttat nicht rechtfertigen; denn ihm kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rechtswirksamkeit zu (BGHZ 3, 94, 106 f [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50]; BGH 4 StR 48/50 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 10).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Sein Tatbeitrag erscheint bei einer umfassenden richterlichen Würdigung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern tritt unverkennbar als Teil der Tätigkeit aller zutage, während die Handlungen der anderen Mittäter dementsprechend eine Ergänzung seines eigenen Tatanteils bilden (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] und die dort angeführten Entscheidungen, 4 StR 359/56 vom 8. November 1956).
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Auch der Katastrophenerlaß vom März 1945, nach dem jeder Waffenträger verpflichtet sein sollte, jeden Deserteur auch ohne Standgerichtsverfahren zu erschießen, könnte diese Bluttat nicht rechtfertigen; denn ihm kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rechtswirksamkeit zu (BGHZ 3, 94, 106 f [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50]; BGH 4 StR 48/50 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 10).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht ordnungsmäßig Begründet, weil die Beweismittel nicht angegeben worden sind, deren sich das Schwurgericht noch hätte bedienen können (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Paul Werner Hoppe

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Sein Tatbeitrag erscheint bei einer umfassenden richterlichen Würdigung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern tritt unverkennbar als Teil der Tätigkeit aller zutage, während die Handlungen der anderen Mittäter dementsprechend eine Ergänzung seines eigenen Tatanteils bilden (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] und die dort angeführten Entscheidungen, 4 StR 359/56 vom 8. November 1956).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Damit ist der Inhalt der Vernehmungsniederschriften in Verfahrensrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, da der Angeklagte von seinem Recht, die Verlesung nach § 245 Satz 1 StPO zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (BGHSt 1, 94 [96]).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Es dürfen deshalb auch solche Tatsachen, die mit der Täterschuld nicht in Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden, wenn der Richter aus ihnen die Überzeugung gewinnt, daß der Strafzweck auch durch eine mildere Strafe erreicht werden kann (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • BGH, 11.12.1952 - 4 StR 48/50

    Erschiessung eines Zivilisten und seines Sohnes; der Vater wegen angeblicher …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Auch der Katastrophenerlaß vom März 1945, nach dem jeder Waffenträger verpflichtet sein sollte, jeden Deserteur auch ohne Standgerichtsverfahren zu erschießen, könnte diese Bluttat nicht rechtfertigen; denn ihm kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rechtswirksamkeit zu (BGHZ 3, 94, 106 f [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50]; BGH 4 StR 48/50 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 121/55 vom 7. Juli 1955 S 10).
  • RG, 02.10.1918 - I 409/18

    1. Über die Bedeutung des Grundsatzes "in dubio pro reo". 2. Ist ein Gesuch um …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Der Grundsatz "Im Zweifel zugunsten des Angeklagten" ist nicht verletzt, weil der Tatrichter von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt war (RGSt 52, 319).
  • RG, 19.05.1925 - I 207/25

    Ist die Annahme "minder schwerer Fälle" im Sinne des Militärstrafgesetzbuchs für …

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
    Es dürfen deshalb auch solche Tatsachen, die mit der Täterschuld nicht in Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden, wenn der Richter aus ihnen die Überzeugung gewinnt, daß der Strafzweck auch durch eine mildere Strafe erreicht werden kann (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …

    Diesen Tatbeitrag hat das Schwurgericht mit Recht nicht als blosse Förderung fremden Tuns beurteilt, weil Klönne, wie der gesamte Geschehensablauf und seine eigene billigende Einstellung zu den Erschiessungen zeigen, seinen Willen nicht dem des Kommandeurs oder des Hinrichtungsleiters Wetzling unterordnete, sondern sich an Wetzlings Seite als ein die Erschiessung freiwillig mitdurchführender Heeresoffizier gebärdete und seine körperliche Mitwirkung nach freiem Belieben bestimmte (BGHSt 8, 393, 399; 4 StR 359/56 vom 8.November 1956 ; 4 StR 460/56 vom 6.Dezember 1956 ).
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