Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1978 - 4 StR 461/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzlicher Totschlag oder fahrlässige Tötung - Tot eines Neugeborenen durch Strangulation mittels der Hand
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 461/78
Der von der Kammer ohne weiteres angenommene bedingte Vorsatz und die bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78). - BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 461/78
Der von der Kammer ohne weiteres angenommene bedingte Vorsatz und die bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78). - BGH, 13.07.1978 - 4 StR 308/78
Vorsätzliche Tötung eines Kindes durch Unterlassen - Abgrenzung zwischen bewußt …
Auszug aus BGH, 26.10.1978 - 4 StR 461/78
Der von der Kammer ohne weiteres angenommene bedingte Vorsatz und die bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78).
- BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Mit besonderen in der Tat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umständen muß sich der Tatrichter deshalb im Rahmen der Beweiswürdigung im einzelnen auseinandersetzen und auf diese Weise im Urteil zu erkennen geben, daß er beide möglichen Schuldformen gesehen und geprüft hat (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 461/78 - und vom 7. März 1979 - 3 StR 43/79 -). - BGH, 17.01.1979 - 4 StR 721/78
Erkennen der Möglichkeit des Eintritts der schädlichen Folge als Gemeinsamkeit …
Sie unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit dieser Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 7, 363, 368, 369; BGH VRS 36, 20, 22; BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 - und vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 461/78).
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