Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Die Rüge, daß die Vorschrift des § 207 StPO verletzt sei, weil der Eröffnungsbeschluß (HA Bd. II Bl. 28) nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche (RGSt 21, 64; BGHSt 5, 225 Nr. 2; 10, 137), greift nicht durch; denn der Angeklagte konnte aus dem Ermittlungsergebnis der Anklageschrift ausreichend entnehmen, welche Tat ihm vorgeworfen wurde.Aus ihm müssen das Gericht und die übrigen Beteiligten zweifelsfrei entnehmen können, innerhalb welcher tatsächlich Grenzen sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung gemäß §§ 155, 264 StPO zu bewegen haben (BGHSt 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56].
- BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Die Rüge, daß die Vorschrift des § 207 StPO verletzt sei, weil der Eröffnungsbeschluß (HA Bd. II Bl. 28) nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche (RGSt 21, 64; BGHSt 5, 225 Nr. 2; 10, 137), greift nicht durch; denn der Angeklagte konnte aus dem Ermittlungsergebnis der Anklageschrift ausreichend entnehmen, welche Tat ihm vorgeworfen wurde. - BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß die Feststellung einer Körperverletzung auf Grund der Verlesung eines sie bescheinigenden Zeugnisses nur dann getroffen werden darf, wenn der Zweck des Strafverfahrens in der Verfolgung einer solchen Körperverletzung besteht (BGHSt 4, 155, 156 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 667/52], mit Anführung weiterer Rechtsprechung des Reichsgerichts).
- BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Sie standen also den Vorgängen ohne Kenntnis des Zieles gegenüber, zu dem die Untersuchung nach der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß fuhren sollte (BGHSt 8, 283, 284) [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]. - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Dies ist dadurch möglich, daß der Angeklagte nach der Vornahme des Ergänzungsaktes nochmals zur Sache gehört wird (RGSt 23, 310 f; BGH vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53;… Kleinknecht/Müller a.a.O. § 243 Anm. 3 a S. 462). - RG, 17.11.1892 - 3641/92
Kann in der verspätet erfolgten Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Dies ist dadurch möglich, daß der Angeklagte nach der Vornahme des Ergänzungsaktes nochmals zur Sache gehört wird (RGSt 23, 310 f; BGH vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53;… Kleinknecht/Müller a.a.O. § 243 Anm. 3 a S. 462). - RG, 30.03.1920 - IV 323/20
Muß das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts, das die Sache an den …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Ist der Eröffnungsbeschluß unvollständig, so ist es Aufgabe des Vorsitzenden, ihn im Rahmen der Verhandlungsleitung an Hand der Anklageschrift zu ergänzen, wobei auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift zurückgegriffen werden kann (RGSt 24, 64; 54, 293 f; Löwe-Rosenberg, Strafprozeßordnung 20. A. § 207 Anm. 7;… Kleinknecht/Müller StPO 4. Aufl. 1958 § 207, Anm. 3 a I S. 558 f). - RG, 07.10.1890 - 2735/90
Kann die Revision darauf gestützt werden, daß aus dem Eröffnungsbeschlusse auch …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Die Rüge, daß die Vorschrift des § 207 StPO verletzt sei, weil der Eröffnungsbeschluß (HA Bd. II Bl. 28) nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche (RGSt 21, 64; BGHSt 5, 225 Nr. 2; 10, 137), greift nicht durch; denn der Angeklagte konnte aus dem Ermittlungsergebnis der Anklageschrift ausreichend entnehmen, welche Tat ihm vorgeworfen wurde. - RG, 17.03.1893 - 506/93
Inwieweit ist der Vorsitzende in der Hauptverhandlung berechtigt und …
Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Ist der Eröffnungsbeschluß unvollständig, so ist es Aufgabe des Vorsitzenden, ihn im Rahmen der Verhandlungsleitung an Hand der Anklageschrift zu ergänzen, wobei auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift zurückgegriffen werden kann (RGSt 24, 64; 54, 293 f; Löwe-Rosenberg, Strafprozeßordnung 20. A. § 207 Anm. 7;… Kleinknecht/Müller StPO 4. Aufl. 1958 § 207, Anm. 3 a I S. 558 f).
- BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
Deshalb kann insoweit nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden, der einen schwerwiegenden, die Sachentscheidung hindernden Mangel des Eröffnungsbeschlusses nur dann angenommen hat, wenn dieser sich nicht mit Hilfe der Anklageschrift und ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis beheben ließ (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 117 ff [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] ; Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - und vom 30. Januar 1959 - 4 StR 462/58); es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob im Strafverfahren ein das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung begründender Mangel des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 414/60).
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