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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8186
BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78 (https://dejure.org/1978,8186)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1978 - 4 StR 467/78 (https://dejure.org/1978,8186)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1978 - 4 StR 467/78 (https://dejure.org/1978,8186)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit - Annahme voller Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,5 Promille

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
    Die Anführung einzelner äußerer Verhaltensweisen des Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert für die Frage, ob sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert gewesen ist (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH, Beschlüsse vom 5. März 1976 - 2 StR 68/76 - und vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76

    Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
    Mit der Annahme voller Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3, 5 %o befindet sich die Strafkammer außerhalb des Rahmens gesicherter medizinischer Erkenntnisse und der bisherigen Rechtsprechung, wonach bei Werten über 3 %o im allgemeinen selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76), zumindest aber eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden muß (…vgl. BGH GA 1974, 344; Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher …

    Auszug aus BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
    Die Anführung einzelner äußerer Verhaltensweisen des Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert für die Frage, ob sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert gewesen ist (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH, Beschlüsse vom 5. März 1976 - 2 StR 68/76 - und vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 05.03.1976 - 2 StR 68/76

    Ausreichende Darlegung der Gründe für eine Bejahung der Schuldfähigkeit durch …

    Auszug aus BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
    Die Anführung einzelner äußerer Verhaltensweisen des Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert für die Frage, ob sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert gewesen ist (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH, Beschlüsse vom 5. März 1976 - 2 StR 68/76 - und vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge - …

    Auszug aus BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
    Mit der Annahme voller Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3, 5 %o befindet sich die Strafkammer außerhalb des Rahmens gesicherter medizinischer Erkenntnisse und der bisherigen Rechtsprechung, wonach bei Werten über 3 %o im allgemeinen selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76), zumindest aber eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden muß (…vgl. BGH GA 1974, 344; Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes - …

    Durchgreifenden Bedenken begegnet insbesondere die Auffassung, bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit komme es "nicht auf einen abstrakt berechneten BAK-Wert", sondern auf das Verhalten des Täters an (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 - und 8. Mai 1981 - 2 StR 147/81 -).
  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei …

    Häufig wird die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung nicht ausreichen und ein Sachverständiger erforderlich sein (vgl. BGH GA 1984, 124; BGH NStZ 1982, 243 und 376; BGH, Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80, vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78, vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76; Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78, vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; vgl. auch BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 [Leits.
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …

    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung selbst bei trinkgewohnten Tätern Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 -).
  • BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85

    Annahme der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille …

    Die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 2, 88 Promille liegt nahe bei dem Wert von 3, 0 %o, von dem ab nach ständiger Rechtsprechung selbst bei alkoholgewöhnten Tätern regelmäßig Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78; BGH NStZ 1982, 243 mit Zitaten).
  • BGH, 03.07.1984 - 4 StR 317/84

    Strafbarkeit wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit …

    Der Auffassung des Landgerichts, daß bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit der Blutalkoholwert außer Betracht gelassen werden könne und allein auf das Verhalten des Angeklagten vor, bei und nach der Tat abzustellen sei, kann daher nicht beigetreten werden (vgl. BGH NStZ 1981, 298; Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).
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