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| BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52
Die Schwere der befürchteten Verfehlungen richtet sich nicht allein nach der Grosse des angerichteten Schadens, der bei den Betrügereien nur gering (5 und 10 DM), bei der Untreue aber erheblich war; es können dafür auch andere Tatumstände entscheidend sein (BGHSt 1, 94), z.B. dass der Täter einen besonders lebhaften verbrecherischen Willen in sich trägt, wie ihn die Strafkammer hier festgestellt hat (RGSt 68, 98). - RG, 17.04.1934 - 4 D 403/34
Kann als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher angesehen und demgemäß zur …
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52
Die Schwere der befürchteten Verfehlungen richtet sich nicht allein nach der Grosse des angerichteten Schadens, der bei den Betrügereien nur gering (5 und 10 DM), bei der Untreue aber erheblich war; es können dafür auch andere Tatumstände entscheidend sein (BGHSt 1, 94), z.B. dass der Täter einen besonders lebhaften verbrecherischen Willen in sich trägt, wie ihn die Strafkammer hier festgestellt hat (RGSt 68, 98). - RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38
Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?
Auszug aus BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52
Die verminderte Zurechnungsfähigkeit in zwei Fällen steht, da auch willensschwache Menschen gefährlich sein können, der gleichzeitigen Kennzeichnung des Angeklagten als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers nicht entgegen (RGSt 72, 259).
- BGH, 18.11.1954 - 4 StR 514/54
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Auch wurde seine Unterbringung in einer Trinkerheil- oder Entziehungsanstalt angeordnet (vgl Urteil des Senatsvom 11. Dezember 1952 - 4 StR 470/52 -).Anderseits sei mit Rücksicht auf die Einwendungen der Revision bemerkt, dass auch der Hang zu kleinen Betrügereien und anderen Vermögensvergehen geringeren Ausmasses die Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers begründen kann (BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 846/53 vom 1. April 1954).
- BGH, 28.07.1955 - 4 StR 284/55
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Seine Revision wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1952 (4 StR 470/52) mit einer - hier unwesentlichen - Massgabe verworfen.Diese Auffassung hatte der Bundesgerichtshof gerade in den beiden früheren, den Angeklagten betreffendenEntscheidungen vom 11. Dezember 1952 - 4 StR 470/52 - und18. November 1954 - 4 StR 514/54 - zum Ausdruck gebracht.
- BGH, 03.05.1966 - 5 StR 147/66
Verurteilung wegen Diebstahls im Rückfall - Rechtmäßigkeit einer Verurteilung als …
So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.z.B. anerkannt, daß auch der Hang zu kleineren Betrügereien und ändern Vemögensvergehen geringeren Ausmaßes die Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers begründen kann (4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 846/53 vom 1. April 1954; 4 StR 514/54 vom 18. November 1954).
- BGH, 28.09.1956 - 1 StR 288/56
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Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift scheidet allerdings dann aus, wenn die Nichtzügelung des Triebes auf einem bloßen Charaktermangel oder einer sittlichen Schwäche beruht, ohne daß diese Ausfallserscheinungen auf eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit im dargelegten Sinne zurückzuführen sind (BGH NJW 1955, 1726 Nr. 19, vgl auch BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, aufgeführt bei Dallinger in MDR 1953, 146, sowie die in diesen Entscheidungen angeführten weiteren Erkenntnisse des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, ferner BGH 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 = LM Nr. 5 zu § 51 Abs. 1 StGB, 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956, 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956, 1 StR 72/56 vom 21. April 1956). - BGH, 01.04.1954 - 4 StR 846/53
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Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung schon wiederholt anerkannt worden, dass auch der Hang zu kleinen Betrügereien die Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers begründen kann (RGSt 68, 98; RG DJ 1938, 1156, 1995; HRR 1942 Nr. 126; BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952; vgl auch BGHSt 1, 102 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]). - BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
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Freilich verlangt das Gesetz zur Währung des Rechtsfriedens bewußt, daß ein Mensch durch Anspannung aller seiner inneren Kräfte auch Neigungen überwindet, die aus einem abartigen Geschlechtstrieb erwachsen (vgl. BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, angef. in MDR 1953, 146 zu § 51 Abs. 2 StGB); bloße Willenaschwäche oder sonstige Charaktermängel rechtfertigen die Anwendung des § 51 StGB nicht. - BGH, 12.03.1965 - 4 StR 77/65
Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch syphilitische Hirnerkrankung - …
Hirnkranke leiden unter einer Freiheitsstrafe im allgemeinen stärker als andere (vgl. BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, BGH 5 StR 733/52 vom 20. November 1952, beide bei Dallinger MDR 1953, 146, 147) [BGH 11.12.1952 - 4 StR 470/52] [BGH 19.12.1952 - StR 1 365/52 ]. - BGH, 17.11.1962 - 3 StR 48/62
Rechtliche Erheblickeit eines gleichzeitigen Vorliegens einer …
Das Gesetz verlangt zum Nutzen des Rechtsfriedens, daß ein Mensch in der Regel auch solche Neigungen unterdrückt, die in einem Willen-, Gefühls- oder Triebdefekt ihren Ursprung haben (BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952 bei Dallinger MDR 1953, 147). - BGH, 02.12.1955 - 1 StR 482/55
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Nun ist dem Landgericht allerdings zuzugeben, daß der Gesetzgeber durch die Strafbarerklärung der gleichgeschlechtlichen Unzucht unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat, daß er dem Trieb zu gleichgeschlechtlicher Betätigung um seiner Abartigkeit willen nicht ohne weiteres die Bedeutung einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit beimißt; das Gesetz verlangt zur Wahrung des Rechtsfriedens bewußt, daß ein Mensch auch solche Neigungen unter drückt (BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, angeführt in MDR 1953 S. 146 f). - BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53
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Sie könnte auch bejaht werden bei schweren seelischen Fehlanlagen und Fehlentwicklungen, durch die das Willens-, Gefühls- oder Triebleben gestört ist (vgl BGH 4 StR 470/52 vom 11.12.1952 bei Dallinger MDR 1953, S 147, RG HRR 1956 Nr. 1463).
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