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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8461
BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79 (https://dejure.org/1979,8461)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1979 - 4 StR 470/79 (https://dejure.org/1979,8461)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79 (https://dejure.org/1979,8461)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79
    Ob die Ausgestaltung des § 306 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt es überhaupt zuläßt, in besonders gelagerten Fällen anders zu entscheiden, wenn die Gefährdung von Menschen mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen ist, braucht hier - wie in BGHSt 26, 121 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75] - nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 10.09.1969 - 2 StR 276/69

    Totschlag und lebensgefährdende Brandstiftung - Anrechnung der Untersuchungshaft …

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79
    Es kann dahingestellt beleiben, ob der Angeklagte das Haus mit dem Anzünden für sich als Wohnung aufgegeben hat (vgl. BGHSt 16, 394, 396; 23, 114) [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69].
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 470/79
    Es kann dahingestellt beleiben, ob der Angeklagte das Haus mit dem Anzünden für sich als Wohnung aufgegeben hat (vgl. BGHSt 16, 394, 396; 23, 114) [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69].
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit …

    Bei einem dreistöckigen Hotel oder einem Bauernhaus mit Nebengebäuden (BGH, Urteil vom 12. März 1979 - 4 StR 470/79) hat es der Senat hingegen abgelehnt, die von den genannten Autoren geforderte einschränkende Auslegung des § 306 Nr. 2 StGB überhaupt in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher …

    Nach diesen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte durch das Inbrandsetzen wesentlicher Teile des Gebäudes (vgl. BGH NStZ 1982, 201), das von seiner Ehefrau nicht endgültig als Wohnung aufgegeben war (vgl. BGHSt 16, 394, 396 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 521/61]; 23, 114 [BGH 10.09.1969 - 2 StR 276/69]; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79), eine schwere Brandstiftung im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB begangen.

    So hat er in den Fällen der Inbrandsetzung eines dreistöckigen Hotels (BGHSt 26, 121, 125) [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75], eines Bauernhauses mit Nebengebäuden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79) und eines zweistöckigen Wohn- und Gaststättengebäudes (BGH NStZ 1982, 420, 421) keinen Zweifel daran gelassen, daß es generell gefährlich im Sinne des § 306 Nr. 2 StGB ist, derartige, nicht einfach zu überschauende Gebäude in Brand zu setzen, auch wenn keine konkrete Gefährdung eines Menschenlebens eingetreten sein mag.

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Allerdings konnte er die weitere Zweckbestimmung des Hauses, seiner Ehefrau als Wohnung zu dienen, nicht von sich aus beenden; das konnte nur seine Ehefrau selbst (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur …

    Bei einer derartigen Sachlage kann § 306 Nr. 2 StGB nur in Betracht kommen, wenn außer den Eheleuten M. noch Dritte in dem Gebäude gewohnt haben, für die der Wohnzweck des Gebäudes nicht von den Angeklagten M. aufgehoben werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 470/79;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4 und 5).
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