Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit eines Hinweises bei einem neuen für die Verurteilung wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkt - Berücksichtigung einer in ihrem Wesen verschiedenen Begehungsform eines schon in der Anklageschrift enthaltenen Strafgesetzes - Zulässigkeit der Überraschung ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76
Dieser letztgenannte Vorwurf war ein neuer für die Verurteilung wesentlicher tatsächlicher Gesichtspunkt, der zu einem Hinweis nach § 265 Abs. 4 StPO hätte führen müssen (vgl. BGHSt 19, 141, 142).Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 141, 142 mit Nachweisen) darf der Angeklagte im Urteil nicht mit der Feststellung eines völlig neuen tatsächlichen Umstandes überrascht werden.
- BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09
Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei; …
Soweit es um Änderungen der Tatbeteiligten geht, handelt es sich etwa um Fälle, in denen das Gericht - anders als angeklagt - nicht von eigenhändiger Täterschaft oder von anderer unmittelbarer Tatbeteiligung ausgegangen ist (BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 = MDR 1977, 108 f.; BGH MDR 1980, 107 f.; BGH NStZ-RR 2002, 98).Die Frage, ob W. oder jemand anders hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Mengen Vortäter des Vortäters der Steuerhehlerei der Angeklagten ist, führt nicht dazu, dass die Tat aufgrund der Abweichung eine andere, in ihrem Wesen von der angeklagten Tat verschiedene Verwirklichung des identischen Strafgesetzes darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76).
- OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen
Es genügt, dass der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, dass das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und dass der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebung anzuregen (RG, JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141 [142/143]; 28, 196 [197/198]; BGH, Beschl. v. 28.10.1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH, Beschl. v. 11.5.1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz, MDR 1980, 107). - BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf …
Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).
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