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| BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Folgen einer Pflichtverletzung durch Zusammenstoßens von Radfahrern i.S.d. § 222 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.11.1950 - 20 KMs 10/50
- BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RG, 13.02.1931 - I 1370/30
1. Pflichten des Kraftfahrers auf einer Ortsstraße, an die unmittelbar die Häuser …
Auszug aus BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt aber nur für Unfallfolgen, die so sehr ausser aller Lebenserfahrung liegen, dass sie der Täter nach allen äusseren Umständen und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sorgfältiger Überlegung nicht zu berücksichtigen braucht (RGSt 65, 135; 73, 370, 372). - RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39
Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und …
Auszug aus BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt aber nur für Unfallfolgen, die so sehr ausser aller Lebenserfahrung liegen, dass sie der Täter nach allen äusseren Umständen und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sorgfältiger Überlegung nicht zu berücksichtigen braucht (RGSt 65, 135; 73, 370, 372).
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit entfällt nur bei Ergebnissen, die so sehr ausser aller Lebenserfahrung liegen, dass der Täter nach den besonderen Umständen und nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen auch bei sorgfältiger Überlegung mit ihnen nicht zu rechnen brauchte (RGSt 65, 135 f; 73, 370, 372 f; BGH 4 StR 48/51 vom 9. März 1951). - BGH, 10.06.1958 - 1 StR 174/58
Rechtsmittel
Ähnlich hat sich auch der 4. Strafsenat in seiner Entscheidung 4 StR 48/51 vom 9. März 1951 (LM Nr. 1 zu § 222 StGB) und der frühere 3. Strafsenat in BGHSt 4, 360 (= LM Nr. 20 zu § 222 StGB m.A. Kohlhaas) geäußert. - LG Essen, 07.02.2025 - 24 NBs 10/24 Als voraussehbar ist im Allgemeinen nicht nur die regelmäßige, sondern auch eine nur mögliche Folge des fahrlässigen Verhaltens (BGH, Urteil vom 09.03.1951, AZ 4 StR 48/51, BeckRS 1951, 31193637).
- BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
Berufung auf den Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr - Unvermeidbarkeit eines …
Als voraussehbar ist im allgemeinen nicht nur die regelmässige, sondern auch eine nur mögliche Folge des fahrlässigen Verhaltens zuzurechnen (Urt vom 9. März 1951 - 4 StR 48/51).
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