Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52
Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des …
Auszug aus BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Entscheidend ist das gegenseitige ernsthafte Eheversprechen (BGHSt 3, 215, 216) [BGH 21.10.1952 - 1 StR 388/52].Der § 263 Abs. 5 StGB käme übrigens auch dann nicht in Betracht, wenn der Angeklagte eine ernstliche Heiratsabsicht lediglich vorgetäuscht hätte und sein äusseres Verhalten und Auftreten nur ein Bestandteil seines betrügerischen Gesamtplanes gewesen wäre (BGHSt 3, 216 [BGH 21.10.1952 - 1 StR 388/52]).
- BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Eine Protokollergänzung - sei es auch nur durch eine der Urkundspersonen - (BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953; RGSt 68, 244) hat überhaupt nicht stattgefunden, war insbesondere bis zum Eingang der Revisionsrüge nicht einmal eingeleitet. - RG, 26.05.1882 - 1170/82
Unter welchen Voraussetzungen enthält das Betteln den Thatbestand des Betruges?
Auszug aus BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Hätte sie ihm dieses Geld nur gegeben, um ihn los zu werden, so würde es an dem erforderlichen, ursächlichen Zusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensschädigung fehlen (RGSt 6, 360). - RG, 24.09.1883 - 2203/83
Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des …
Auszug aus BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Doch lässt sich diese Möglichkeit nicht mit Sicherheit ausschliessen (vgl auch RGSt 9, 69, 70). - RG, 18.06.1934 - 2 D 539/34
Welche Beweiskraft kommt einer Beurkundung im Sitzungsprotokoll zu, die der …
Auszug aus BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54
Eine Protokollergänzung - sei es auch nur durch eine der Urkundspersonen - (BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953; RGSt 68, 244) hat überhaupt nicht stattgefunden, war insbesondere bis zum Eingang der Revisionsrüge nicht einmal eingeleitet.
- BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats …
Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 62, 83, 85; 74, 203, 205 ff. Soweit den Entscheidungen des Reichsgerichts RGSt 71, 286 und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1954 - 4 StR 485/54 - eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, konnte der Senat ihr nicht folgen.
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