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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4327
BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 (https://dejure.org/2022,4327)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben, Unterschätzen der Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Mordmerkmal Heimtücke - Die Arglosigkeit des Opfers

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fehlende Arglosigkeit bei Familienstreit - Fehlende Arglosigkeit bei Familienstreit

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Examensklassiker: Anforderungen an die Arglosigkeit im Rahmen der Heimtücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 364
  • StV 2023, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633; vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).

    Ohne Bedeutung für die Frage der Arglosigkeit ist dabei, ob das Opfer gerade einen Angriff gegen das Leben erwartet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, aaO) oder es die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt.

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633;… vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633;… vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 274/10, NStZ-RR 2011, 10; Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 21/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Heimtückemords (Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633;… vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10

    Mord (Voraussetzung der Heimtücke: Arglosigkeit); minder schwerer Fall des …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 274/10, NStZ-RR 2011, 10;… Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).
  • BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13

    Mord (Heimtücke: subjektive Voraussetzungen; niedere Beweggründe: subjektive …

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633;… vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden …

    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, kurze Zeitspanne, Beweiswürdigung; Strafmilderung: …

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Opfer die Gefährlichkeit des drohenden Angriffs in ihrer vollen Tragweite überblickt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365;… Beschluss vom 10. Januar 1989 - 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7).

    Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist schließlich, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21, NStZ 2022, 364, 365;… Urteil vom 23. Juli 2020 - 3 StR 77/20 Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 16.09.2025 - 5 St 2 BJs 231/24

    Angeklagter im Verfahren wegen des Messerangriffs auf demMannheimer Marktplatz zu …

    Dass PHK RL das Messer nicht bemerkt und sich daher in der Gefährlichkeit des zu erwartenden Angriffs getäuscht hatte, ändert hieran nichts (BGH…, Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 274/10 - juris Rn. 4; Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 - juris Rn. 9).
  • LG Mönchengladbach, 25.04.2024 - 27 Ks 13/23
    Dabei scheidet das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nur dann aus, wenn das Opfer mit einem lebensgefährlichen Angriff auf die eigene Person rechnet, sondern bereits dann, wenn das Opfer einen erheblichen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit für möglich hält (BGH, NStZ 2012, 691, 693; BeckRS 2022, 3555;… von Heintschel-Heinegg/Kudlich, in: BeckOK/StGB, Stand: 01.02.2024, § 211 Rn. 43).

    Hat das Opfer lediglich einen erwarteten tätlichen Angriff in dem Grad seiner Gefährlichkeit unterschätzt, genügt das nicht für die Feststellung der Heimtücke (BGH NStZ-RR 2011, 10; BeckRS 2022, 3555;… von Heintschel-Heinegg/Kudlich, in: BeckOK/StGB, Stand: 01.02.2024, § 211 Rn. 43;… Fischer, StGB, 71. Auflage 2024, § 211 Rn. 37c).

  • BGH, 29.08.2023 - 4 StR 137/23

    Tödliche Schüsse in Brackwede - Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig

    Zum grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt, dem ersten vom Täter mit Tötungsvorsatz geführten Angriff (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9;… Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20 Rn. 13; jeweils mwN), war das Opfer daher nicht mehr arglos.

    Dass es sich keines Angriffs auf sein Leben versah, ändert hieran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9 mwN).

  • LG Arnsberg, 02.09.2022 - 4 Ks 28/22
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGH NStZ 2022, 364, beck-online).
  • LG Bielefeld, 22.11.2022 - 1 Ks 10/22
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (BGH, Beschluss vom 15.02.2022, 4 StR 491/21).
  • LG Aurich, 23.05.2023 - 11 Ks 4/22

    Strafbarkeit wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung innerhalb einer …

    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es [...] die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt" (BGH NStZ 2022, 364 [BGH 15.02.2022 - 4 StR 491/21], Ls. d. Schriftleitung).
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