Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1981 - 4 StR 500/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mitteilung der festgestellten Mindestzahl der Einzelakte in den Urteilsgründen bei einer fortgesetzten Handlung - Vorliegen des Tatbestandes der Hehlerei bei Erlangung der gehelten Sache durch den Vortäter
Papierfundstellen
- StV 1982, 20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81
Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung …
Auszug aus BGH, 01.10.1981 - 4 StR 500/81
Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt und daher Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH, Beschlüsse vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 - und vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81). - BGH, 30.03.1977 - 3 StR 52/77
Anfertigung sexualbezogener Aufnahmen - Konkurrenzverhältnisse zwischen den …
Auszug aus BGH, 01.10.1981 - 4 StR 500/81
Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt und daher Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH, Beschlüsse vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 - und vom 26. Januar 1981 - 4 StR 2/81).
- BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren
Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH Strafverteidiger 1982, 20). - BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83
Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung
Bei einer fortgesetzten Handlung der festgestellten Art muß das Gericht nicht nur Beginn und Ende der Tat zeitlich genau eingrenzen, um Unklarheiten der Rechtskraftwirkung vorzubeugen, sondern auch die Mindestzahl der Einzelakte mitteilen, wenn hierüber Zweifel bestehen und die Zahl der Teilakte für die Strafzumessung von Bedeutung ist (BGH, Beschl. vom 1.10.1981 - 4 StR 500/81; BGH…, Urt. vom 9.2.1983 - 3 StR 503/82;… Hürxthal in Karlsruher Kommentar § 267 Rdn. 9). - OLG Karlsruhe, 03.04.1987 - 1 Ss 113/86
Inkassotätigkeit und Strafbarkeit nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG); …
Kann der Tatrichter nicht genau bestimmen, wieviel Einzelakte der Betroffene im Rahmen einer fortgesetzten Handlung begangen hat, so hat er unter Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo die sichere Mindestzahl dieser Handlungen festzustellen, seiner Beurteilung zugrunde zu legen und in den Urteilsgründen mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1982, 128; StV 1982, 20; 1984, 243 1985, 542MDR 1978, 803).
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