Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren, eingeplanten Täters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 240
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von …
Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO;… Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist. - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung …
Der Senat kann den Schuldspruch selbst ändern (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93). - BGH, 18.12.2024 - 5 StR 538/24
Natürliche Handlungseinheit bei sexuellen Übergriffen
Insbesondere hat das Landgericht vollständige und tragfähige Urteilsfeststellungen getroffen (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16; vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240). - BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -). - OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96 Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .
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