Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1979 - 4 StR 514/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Nötigung und Notwendigkeit einer abgenötigten Verhaltensweise in Fällen der Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten bei vorgehltener Waffe - Auswirkungen eines geänderten Schuldspruches in Folge fehlerhafter rechtlicher Würdigung auf die ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78
Vollendung einer Nötigung erst nach Vornahme der verlangten Handlung bzw. nach …
Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 4 StR 514/79
Vollendet ist eine Nötigung erst dann, wenn der Genötigte unter der Einwirkung des Nötigungsmittels, also der Drohung oder der Gewalt, die verlangte Handlung vorgenommen hat oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 -).
- BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86
Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …
Eine Nötigung zum Handeln ist nicht erst dann vollendet, wenn der Genötigte die verlangte Handlung in vollem Umfang vorgenommen hat; es genügt, daß er unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH…, Urt. vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]/281 sowie BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 514/79; KG JR 1979, 162, 163). - BGH, 28.08.1986 - 1 StR 483/86
Geringeres Gewicht einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei Unterstellung …
Eine Nötigung zum Handeln ist nicht erst dann vollendet, wenn der Genötigte die verlangte Handlung in vollem Umfang vorgenommen hat; es genügt, daß er unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit ihrer Ausführung begonnen hat (…BGH, Urt. v. 14.12.1978 - 4 StR 598/78, bei Holtz, MDR 1979, 280/281; sowie Beschl. v. 4.10.1979 - 4 StR 514/79; KG, JR 1979, 162, 163).
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