Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1983 - 4 StR 517/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an ein freizusprechendes Urteil - Darlegungspflicht der erwiesenen und nicht erwiesenen Tasachen - Verletzung des sachlichen Rechts durch fehlende Erörterung der tatsächlichen Gründe - Freispruch aufgrund einer möglichen Verwechslung des Angeklagten mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
- OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22
Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als …
Allgemein gilt zu den Anforderungen des § 267 Abs. 5 S. 1 StPO, dass die Urteilsgründe dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch einer freisprechenden Entscheidung ermöglichen müssen (siehe BGH, Urteil vom 20.10.1983 - 4 StR 517/83, juris Rn. 7, EzSt StPO § 267 Nr. 7;… Urteil vom 26.04.1990 - 4 StR 24/90, juris Rn. 4, BGHSt 37, 21). - BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90
Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - …
Es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83 und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79 m. w. Nachw.). - BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …
a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423;… BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83). - OLG Karlsruhe, 01.04.2025 - 3 ORs 32 SRs 439/23
Zu den Voraussetzungen des § 203 Abs. 3 S. 2 StGB
Es bedarf derart geschlossener Feststellungen zur Sache, dass erkennbar ist, welches tatsächliche Geschehen Bezugspunkt der rechtlichen Würdigung ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1983 - 4 StR 517/83 -, juris Rn 7;… OLG Bremen, Urt. v. 23.02.2023 - 1 Ss 48/22 -, juris Rn 34 m.w.N.).
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