Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1988 - 4 StR 523/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Erörterung einer Verminderung des Hemmungsvermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 102
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit - Vorliegen einer altersbedingten …
Auszug aus BGH, 25.11.1988 - 4 StR 523/88
Denn die Fähigkeit des Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, kann durch Altersabbau vermindert sein, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild darauf hindeuten (BGH NJW 1964, 2213; NStZ 1983, 34 mit Nachw.).
- BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit …
Jedoch sind die Prüfung dieser Frage und ihre Erörterung im Urteil jedenfalls dann veranlasst, wenn neben der erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem Alter weitere Besonderheiten in der Person des Täters bestehen, die geeignet sind, auf die Möglichkeit einer durch Altersabbau bedingten Enthemmtheit hinzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, NStZ-RR 2006, 38;… Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, aaO; vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5).Das neue Tatgericht wird zu bedenken haben, ob zur Beurteilung der Frage einer erheblichen Verminderung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein Sachverständiger mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet des Altersabbaus in Anspruch zu nehmen sein wird (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, aaO;… Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04, aaO; vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, aaO; Kröber, NStZ 1999, 298 f.).
- BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03
Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität; …
Rn. 19 Weiterhin läßt das Urteil die nach den Feststellungen sich aufdrängende Gesamtbetrachtung vermissen, ob die dissoziale Persönlichkeitsstörung im Zusammenwirken mit der problematischen psychosozialen Entwicklung, dem jahrelangen erheblichen Alkohol- und Medikamentenmißbrauch im Sinne einer Polytoxikomanie, den Angststörungen und - möglicherweise - eines akuten Rauschzustandes bei den jeweiligen Taten das Steuerungsvermögen der Angeklagten erheblich beeinträchtigt haben kann (…vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2; BGH StV 1989, 102, 103). - BGH, 11.01.2005 - 3 StR 450/04
Zweifelssatz; verminderte Schuldfähigkeit (erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem …
Jedoch ist deren Erörterung jedenfalls dann veranlaßt, wenn neben der erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem Alter weitere Besonderheiten in der Person des Täters bestehen, die geeignet sind, auf die Möglichkeit einer durch Altersabbau bedingten Enthemmtheit hinzudeuten (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5; s. auch Kröber NStZ 1999, 298).
- BGH, 15.01.2008 - 4 StR 500/07
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei einer …
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein kann, ohne dass Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (vgl. BGH NStZ 1983, 34; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5 und 6). - BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93
Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener …
Deshalb hätte hier für die Jugendschutzkammer Anlaß bestanden, einen Sachverständigen mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Alterskriminalität hinzuzuziehen (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5, 6 m.w.N.). - BGH, 31.01.1992 - 2 StR 576/91
Unzureichende Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt
Das neu erkennende Tatgericht wird zu prüfen haben, ob es die Frage der vollen oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit des zur Tatzeit 60-jährigen unbestraften Angeklagten aus eigener Sachkunde berurteilen kann oder dazu sachverständiger Hilfe bedarf (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5, 6; BGH StV 1983, 13 m.w.Nachw.).
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