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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3022
BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68 (https://dejure.org/1969,3022)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1969 - 4 StR 526/68 (https://dejure.org/1969,3022)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1969 - 4 StR 526/68 (https://dejure.org/1969,3022)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitverschulden eines Beteiligten - Anrechnung beim Täter - Mitschuld - Minderung des Schuldvorwurfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267 Abs. 3

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Hamburg, 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

    Die Feuerwehr und die rote Ampel

    Zu Gunsten des Angeklagten ist weiterhin erheblich strafmildernd zu berücksichtigen, dass ausgehend von der Abspieldauer des Martinshorns von 2, 3 bis 3 Tonfolgen nach dem Grundsatz in dubio pro reo von einem Mitverursachungsbeitrag des Busfahrers A. T. ausgegangen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2000 - 1 StR 50/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 24.01.1969 - 4 StR 526/68, VRS 36, 362).
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und …

    Soweit eine solche Mitverursachung in Betracht kommt, gilt - wie allgemein bei Strafmilderungsgründen - der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" (…Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 56, 126; vgl. BGH VRS 19, 126, 127; 36, 362).

    Rn. 9 Ob und mit welchem Gewicht ein etwaiges Mitverschulden eines Dritten sich auf die Strafe auswirkt, ist eine Frage, die grundsätzlich vom Tatrichter zu beurteilen ist (vgl. BGH VRS 36, 362, 363).

  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie …

    In diesem Fall stellt es keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht die Frage des Mitverschuldens offensichtlich nur stillschweigend geprüft und verneint hat (BGH, VRS 36, 362 ).
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Nur dann, wenn die Mitschuld des Opfers so gering ist, daß dadurch der den Täter treffende Schuldvorwurf nicht wesentlich gemindert ist, stellt es keinen Rechtsfehler dar, wenn der Tatrichter sie ohne Erwähnung in den Strafzumessungsgründen nur stillschweigend geprüft und als Milderungsgrund verworfen hat (BGH VRS 36, 362 ; vgl. auch KG VRS 29, 211).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 417/79

    Revisionsrechtlicher Bestand der unterlassenen Berücksichtigung des möglichen …

    Ein solches möglicherweise in nicht unerheblichem Umfang mitwirkendes Verschulden eines Dritten hätte beim Strafmaß zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müssen (BGH VRS 19, 126, 127; 36, 362).
  • BGH, 17.12.1970 - 4 StR 500/70

    Unzucht mit einem Abhängigen - Gefährliche und fahrlässige Körperverletzung - …

    Von einer rechtserheblichen, d.h. ins Gewicht fallenden (BGH VRS 36, 362) Mitschuld der Frau Ha. und des Stiefsohns Klaus-Dieter, die die ihnen angesonnene unzüchtige Handlung nach den Feststellungen beide nicht wollten, kann keine Rede sein.
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