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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8456
BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79 (https://dejure.org/1979,8456)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1979 - 4 StR 528/79 (https://dejure.org/1979,8456)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 528/79 (https://dejure.org/1979,8456)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urteilsbegründung ohne erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79
    Eine solche Urteilsbegründung, die in der Regel die Besorgnis rechtfertigt, der Richter habe die Strafe ohne die erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit gefunden (vgl. BGHSt 16, 251, 353 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 362/61]; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220), ist mangelhaft.
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79
    Eine solche Urteilsbegründung, die in der Regel die Besorgnis rechtfertigt, der Richter habe die Strafe ohne die erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit gefunden (vgl. BGHSt 16, 251, 353 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 362/61]; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220), ist mangelhaft.
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 362/61
    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 528/79
    Eine solche Urteilsbegründung, die in der Regel die Besorgnis rechtfertigt, der Richter habe die Strafe ohne die erforderliche Gesamtbewertung von Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit gefunden (vgl. BGHSt 16, 251, 353 [BGH 06.10.1961 - 2 StR 362/61]; 24, 268, 270 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220), ist mangelhaft.
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 738/80

    Absehen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten bei …

    Es stellt nach alledem einen Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat und die bisherigen Vorstrafen verwertet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täter jedoch überhaupt nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 528/79; Beschl. vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78).
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