Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 § 211 § 212
Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung des Vorliegens eines Rücktritts
Papierfundstellen
- StV 1981, 67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80
Rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so liegt beendigter Versuch vor, ist er jedoch überzeugt, daß der Erfolg ohne weiteres Zutun nicht eintreten wird, ist ein unbeendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; BGHSt 22, 176; 22, 330).Hatte der Angeklagte von vornherein keinen festen Tatplan, dann kommt es für die Frage des Rücktritts gerade auf die Vorstellungen des Angeklgten in diesem Augenblick an (BGHSt 22, 330, 332; BGH NJW 1980, 195).
- BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68
Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80
Rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so liegt beendigter Versuch vor, ist er jedoch überzeugt, daß der Erfolg ohne weiteres Zutun nicht eintreten wird, ist ein unbeendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; BGHSt 22, 176; 22, 330).Hier hatte sich der Angeklagte, der zu der geplanten Auseinandersetzung mit Ebe die Gaspistole und das Nageleisen zunächst nur mitgenommen hatte, um sich zu verteidigen (UA S. 6), als er, bei dem Wortwechsel dann in Wut geraten, den bedingten Tötungsvorsatz faßte, möglicherweise keine Gedanken darüber gemacht, wie viele Schläge er Ebe beizubringen hatte, um ihn zu töten (BGHSt 22, 176, 177).
- BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; BGH NJW 1980, 195).Hatte der Angeklagte von vornherein keinen festen Tatplan, dann kommt es für die Frage des Rücktritts gerade auf die Vorstellungen des Angeklgten in diesem Augenblick an (BGHSt 22, 330, 332; BGH NJW 1980, 195).
- BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; BGH NJW 1980, 195). - BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69
Teilweiser Rechtsmittelerfolg des Angeklagten mit der Folge der vorläufigen …
Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80
Rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so liegt beendigter Versuch vor, ist er jedoch überzeugt, daß der Erfolg ohne weiteres Zutun nicht eintreten wird, ist ein unbeendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; BGHSt 22, 176; 22, 330).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Sie folgt dabei ersichtlich der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 330, 331; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH StV 1981, 67, 514; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75 - und vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77), nach der die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen sind (kritisch Geilen JZ 1972, 335;… Lackner a.a.O. § 24 Anm. 2 b). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Dieser Entscheidung hat sich der 4. Strafsenat jedoch später angeschlossen (Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80).Die genannten Entscheidungen, die darauf abstellen, ob der Täter den Erfolgseintritt für möglich gehalten habe, weisen allerdings eine Gemeinsamkeit auf: Ihnen lagen Fälle zugrunde, in denen der Täter so viel getan hatte, daß der spätere Eintritt des Erfolges nicht nur entfernt möglich war, sondern als unmittelbare Folge der Tat sehr nahe lag (vgl. BGHSt 14, 75 = tiefer Messerstich in Herznähe; BGHSt 22, 330 = mehrere lebensgefährliche Messerstiche; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = wuchtige Schläge mit einem Bierkrug gegen den Kopf; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81 = Mißhandlung bis zur Bewußtlosigkeit; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80 = wuchtiger Schlag mit einem 1 1/2 kg schweren Nageleisen, der unter anderem zum Schädelbruch führte).
- BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92
Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als …
Darin liegt hier ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. BGH StV 1982, 70; BGH, Beschluß vom 23. Juli 1980 - 3 StR 296/80; Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 530/80).
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