Rechtsprechung
| BGH, 04.06.1970 - 4 StR 540/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung der Zeugenaussage eines sich an den angezeigten Vorgang selbst nicht erinnernden Polizeibeamten - Bindung des Richters an Beweisregeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1558
- MDR 1970, 777
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69
Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den …
Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 540/69
Die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Verkehrsvorgang nicht mehr erinnern, er übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der Anzeige, ist als Beweismittel verwertbar und vom Tatrichter frei zu würdigen (im Anschluß an BGH NJW 1970, 573).Der Senat hat bereits am 13. Januar 1970 in einer ihm von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Hamm vorgelegten Sache entschieden, daß die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Verkehrsvorgang zwar nicht mehr erinnern, er würde aber den Verkehrsteilnehmer unter den von diesem behaupteten Umständen nicht angezeigt haben, der freien Beweiswürdigung des Tatrichters unterliege (NJW 1970, 573; MDR 1970, 343; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …
Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 540/69
Die Verwertung einer schriftlichen Erklärung und damit auch einer von einem Polizeibeamten erstatteten Anzeige ist jedoch gestattet, wenn zugleich der Urheber als Zeuge vernommen wird (vgl. BGHSt 20, 160).
- AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Cs 32 Js 14813/19
Ersetzung der Zeugenaussage durch Verlesung der Strafanzeige
Eingedenk der Tatsache, dass die Aussage ohne Inhalt war, wäre die Aussage vorliegend i.S.d. § 250 S. 2 StPO durch Verlesung ersetzt und nicht nur ergänzt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.2.2004 - 1 StR 566/03 = NJW 2004, 1468, 1469; BGH, Urteil vom 16.2.1965 - 1 StR 4/65 = NJW 1965, 874;… MüKo StPO/Kreicker § 250 Rn. 30; wohl i.E. auch NJW 1960, 1630, 1631; wohl a.A. BGH, Beschluss vom 4.6.1970 - 4 StR 540/69 = NJW 1970, 1558, 1559; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1976 - 1 Ss OWi 1435/76 = NJW 1977, 2090;… unklar KK-StPO/Diemer § 250 Rn. 2).Rn. 14 Auch unter Zugrundelegung der gegenteiligen Rechtsansicht wäre jedoch Voraussetzung, dass die Zeugen zu dem von ihnen abgefassten Inhalt vollumfänglich stehen und hierfür die Verantwortung übernähmen (BGH, Beschluss vom 4.6. 1970 - 4 StR 540/69 = NJW 1970, 1558, 1559; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1976 - 1 Ss OWi 1435/76 = NJW 1977, 2090).
- OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss 584/06
Beweiswürdigung; Erinnerung des Zeugen; Bezugnahme auf schriftliche …
Soweit der Zeuge im Rahmen seiner Vernehmung die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung übernimmt, steht dem Gericht nach entsprechender Würdigung der Zeugenaussage auch der Schluss auf die inhaltliche Richtigkeit der schriftlichen Erklärung offen (vgl. BHG NJW 1970, 1558, 1559;… Meyer-Goßner, StPO, § 250 Rn. 12). - OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der …
Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 06. August 2001 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04. Juni 1970 (NJW 1970, 1558) und vom 28. Juni 1995 (NStZ 1995, 609) darauf hingewiesen hat, daß nach ständiger Rechtsprechung schriftliche Vermerke eines Polizeibeamten zur Ergänzung seiner Aussage herangezogen werden dürfen, wenn sich dieser trotz Vorhaltes an den Inhalt des Vermerkes nicht mehr zu erinnern vermag, und vor diesem Hintergrund die Vorgehensweise der Strafkammer als rechtsfehlerfrei zu bewerten sei, ändert dies an den obigen Ausführungen nichts. - OLG Köln, 25.03.1983 - 3 Ss 511/82
Anforderungen an die freie Beweiswürdigung des Tatrichters
Rn. 4 Es ist anerkannt, daß auch die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, er könne sich an den von ihm angezeigten Vorfall nicht mehr erinnern, er schließe aber einen Irrtum aus, der freien Beweiswürdigung des Tatrichters unterliegt (BGHSt 23, 213; BGH NJW 1970, 1558). - OLG Köln, 27.10.1981 - 1 Ss 755/81 Soweit ein Polizeibeamter nicht eine massenhaft vorkommende Verkehrswidrigkeit bei einer gezielten Verkehrsüberwachung angezeigt hat, sondern ein eigenes Verkehrserlebnis, bei dem er selbst gefährdet worden zu sein angab, kann die Überzeugungsbildung davon, daß er wirklich gefährdet wurde und nicht nur aus Unachtsamkeit eine Vollbremsung vornahm, bei als Zeuge insoweit geltend gemachtem Erinnerungsverlust nicht einfach mit den Gesichtspunkten von BGH, 1970-01-13, 4 StR 438/69, BGHSt 23, 213 und BGH, 1970-06-04, 4 StR 540/69, NJW 1970, 1558 begründet werden; vielmehr bedarf es dann einer strengen fallbezogenen Beweiswürdigung unter Erwägungen, warum er ausgerechnet zu diesem Punkt nichts mehr weiß, die Anzeige aber mit Sicherheit vollständig der Wahrheit entsprach.2.
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