Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren seelischen Abartigkeit - Krankheitswert als Voraussetzung für eine verminderte Schuldfähigkeit - Triebstörungen als schwere seelische Abartigkeit - Voraussetzung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Maßgebend ist vielmehr, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (vgl. BGHSt 36, 37, 40). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Insbesondere lassen sie nicht erkennen, daß das Bezirksgericht die hierfür erforderliche Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, in die die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Taten sowie das Verhalten des Angeklagten nach den Taten mit einzubeziehen sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4 und 9). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Dieses umfaßt, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87].
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Wenn das Bezirksgericht mit seiner Formulierung allerdings zum Ausdruck bringen wollte, daß die Persönlichkeit des Angeklagten keine Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so wäre dies zumindest methodisch nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1991, 428 [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91] m.w.N.); die hierzu vom Bezirksgericht angestellten Erwägungen rechtfertigen ein solches Ergebnis jedoch nicht. - BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Dieses umfaßt, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, auch solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine Krankheit im medizinischen Sinne darstellen (vgl. BGHSt 34, 22, 24; 35, 76, 79) [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Insbesondere lassen sie nicht erkennen, daß das Bezirksgericht die hierfür erforderliche Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, in die die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Taten sowie das Verhalten des Angeklagten nach den Taten mit einzubeziehen sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4 und 9). - BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89
Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10 und 12 m.w.N.). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Insbesondere lassen sie nicht erkennen, daß das Bezirksgericht die hierfür erforderliche Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, in die die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Taten sowie das Verhalten des Angeklagten nach den Taten mit einzubeziehen sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4 und 9). - BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88
Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme …
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10 und 12 m.w.N.). - BGH, 07.07.1987 - 4 StR 316/87
Voraussetzungen an die Begründung der Einordnung eines Zustandes unter schwere …
Auszug aus BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Insbesondere lassen sie nicht erkennen, daß das Bezirksgericht die hierfür erforderliche Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, in die die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Taten sowie das Verhalten des Angeklagten nach den Taten mit einzubeziehen sind (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4 und 9).
- BGH, 29.06.1993 - 5 StR 215/93
Verurteilung wegen Nötigung bei nicht festgestellter Drohung - Verurteilung wegen …
Zur Verwendung des Begriffes Krankheitswert (gemeint ist ersichtlich die Gewichtigkeit der schweren anderen seelischen Abartigkeit) verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHSt 37, 397, 401 ff (…vgl. auch BGHR § 21 StGB seelische Abartigkeit 24; BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 - 4 StR 418/92 -, vom 8. Dezember 1992 - 4 StR 540/92 - und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -).
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