Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der Fahrpreisforderung - Zeitpunkt der Vorsatzerfassung des Täters bezüglich der versuchten räuberischen Erpressung - Finale Beziehung zwischen Nötigungshandlung und Vermögensvorteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 377
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …
Auszug aus BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84
Die in der Drohung mit der Pistole liegende versuchte Nötigung wird vom Wegfall der Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung indes nicht berührt (vgl. BGH NJW 1984, 500 [BGH 22.09.1983 - 4 StR 376/83]). - BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB
Auszug aus BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84
Dies ist in einem Fall bejaht worden, in dem es einem Taxifahrer aufgrund eines vom Täter spätestens während der Fahrt gefaßten Entschlusses bei Beendigung der Fahrt durch Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wurde, seine Fahrpreisforderung durchzusetzen (BGHSt 25, 224). - BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung, …
Auszug aus BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84
Der Angeklagte hat nach Fahrtende dem Taxifahrer durch die Drohung mit der Pistole keinen weiteren Schaden mehr zugefügt, es fehlt mithin an der finalen Beziehung zwischen Nötigungshandlung und Vermögensvorteil (BGH NJW 1984, 501). - BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
Auszug aus BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84
Eine Erpressung liegt vor, wenn der Täter sein Opfer durch Einsatz eines Nötigungsmittels zu einem Vermögensschädigenden Verhalten veranlaßt (BGHSt 19, 342, 343), die Nötigungshandlung muß das Mittel sein, durch das der Erpresser das Vermögensschädigende Verhalten des Erpressten erreicht oder zu erreichen versucht. - BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von …
Auszug aus BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84
Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß bei dem im angefochtenen Urteil unterstellten Alkoholgenuß des Angeklagten vor der Tat (UA 4) die Bemerkung bei der Strafzumessung, der Angeklagte sei "durch den zuvor genossenen Alkohol zwar nicht in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, aber doch enthemmt" gewesen (UA 8), nicht ausreicht, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, daß eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit rechtsfehlerfrei ausgeschlossen worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83).
- BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21
Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …
In solchen Fällen einer "Sicherungserpressung' ist mangels Eintritts eines Vermögensschadens keine Strafbarkeit wegen (räuberischer) Erpressung gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10, NStZ 2012, 95, 96; vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88; Beschluss vom 1. März 1984 - 4 StR 55/84, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 34;… MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 27; siehe auch Grabow, NStZ 2014, 121, 122).
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