Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (untergeordnete Tatbeiträge; Voraussetzung des eigennützigen Handelns) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der täterschaftlichen Begehungsweise bei Betäubungsmitteldelikten; Abgrenzung von Mittäterschaft oder als Beihilfe; Umfang der Tatbeteiligung und Tatherrschaft oder Wille zur Tatherrschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 § 30
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Überwachung und Unterstützung von Drogenkurieren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 228
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03
Rn. 8 Darüber hinaus ist auch ein eigennütziges Handeln des Angeklagten - wie es für die Annahme von (Mit-)Täterschaft vorausgesetzt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 125 f.;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 41, 56) - durch die Urteilsfeststellungen nicht belegt. - BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2000, 482). - BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02
Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben
Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03
Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, daß der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 58 m.w.N.). - BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung …
Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03
Rn. 8 Darüber hinaus ist auch ein eigennütziges Handeln des Angeklagten - wie es für die Annahme von (Mit-)Täterschaft vorausgesetzt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 125 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 41, 56) - durch die Urteilsfeststellungen nicht belegt. - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94
Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil
Auszug aus BGH, 22.06.2004 - 4 StR 556/03
Rn. 8 Darüber hinaus ist auch ein eigennütziges Handeln des Angeklagten - wie es für die Annahme von (Mit-)Täterschaft vorausgesetzt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 125 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 41, 56) - durch die Urteilsfeststellungen nicht belegt.
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; s. etwa BGH NStZ 2005, 228). - BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
Auch das Beschaffen eines Kraftfahrzeugs für die Abwicklung eines Rauschgiftgeschäftes sowie das bloße Begleiten des Haupttäters beim Erwerb des Betäubungsmittels sowie bei dessen Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland sind für sich betrachtet regelmäßig als untergeordnete Unterstützungshandlungen einzuordnen, so dass eine Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen über diese Beteiligungsformen hätte erfolgen müssen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332;… Weber aaO § 29 Rdn. 575 ff.).Das Landgericht hat die Tatbeiträge dieser Angeklagten - die Begleitung des Haupttäters Ka. zur Absicherung der Einfuhr, den Transport des Marihuana innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für die Rauschgiftgeschäfte und das Anwerben der Angeklagten B. als Kurierin durch den Angeklagten K. -, die als eher unterstützende Tätigkeiten einzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 2007, 531), ohne weitere Begründung als täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge gewertet, obwohl Anlass bestanden hätte, aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls eine Abgrenzung der Beteiligungsformen Mittäterschaft und Beihilfe vorzunehmen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332;… Weber aaO § 29 Rdn. 471 f., 482).
- BGH, 22.05.2025 - 2 StR 484/24
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis …
In den Fällen fehlenden Eigennutzes kommt indes eine Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2002 - 3 StR 489/01, StV 2002, 255; vom 22. Juni 2004 - 4 StR 556/03, NStZ 2005, 228, …und vom 12. September 2023 - 2 StR 199/23, Rn. 15).
- BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
Prozessuale Tat (Abweichung der Tatzeit); teilweise Einstellung des Verfahrens; …
Solche Tätigkeiten sind hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als untergeordnete Unterstützungshandlungen einzuordnen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56; BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2007, 332;… Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 482, 575 ff.). - BGH, 21.04.2009 - 3 StR 107/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe)
Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 228; vgl. auch Winkler NStZ 2008, 444 f.). - KG, 19.10.2015 - 161 Ss 220/15
Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Betrugs: Weiterleitung einer betrügerisch …
Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 228; BGH StraFo 2009, 344).
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