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| BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweis durch eidliche Parteivernehmung - Pflichten in Bezug auf Wahrheit und Vollständigkeit der Aussage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1968, 597
- DB 1968, 1812
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54]. - BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54]. - BGH, 11.11.1954 - 3 StR 422/54
Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54]. - BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54]. - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54].
- BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17
Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale: …
Bei dieser Parteivernehmung (§ 445 ZPO) musste er nicht anders als ein Zeuge sein sicheres Erinnerungsbild zum Beweisthema vollständig und richtig, sein unsicheres zudem unter Hinweis auf diese Unsicherheit wiedergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1968 -4 StR 562/67, JZ 1968, 750;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 154 Rn. 7;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 154 Rn. 9;… SK-StGB/Zöller, 9. Aufl., § 153 Rn. 29 f.;… MüKo-StGB/Müller, 3. Aufl., § 153 Rn. 56;… Völzmann-Stickelbrock in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 451 Rn. 6;… Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 451 Rn. 4). - BGH, 05.02.2024 - 3 StR 470/23
Falsche uneidliche Aussage (Zeuge); besondere persönliche Merkmale (Abgrenzung …
Der Täterkreis ist im Gegensatz zu § 153 StGB nicht beschränkt, sondern erfasst neben dem Meineid des Zeugen als Qualifikationstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, BGHSt 8, 301, 309 ff.;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 154 Rn. 1) unter anderem die beeidete Aussage einer Partei im Zivilprozess nach § 452 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1968 - 4 StR 562/67, JZ 1968, 570;… MüKoStGB/Müller, 4. Aufl., § 153 Rn. 4).
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