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| BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
Gegen die hilfsweise Feststellung des bedingten Vorsatzes, der für die Begehung der Steuerhehlerei ausreicht, bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken, da sich hieraus im vorliegenden Fall keine Unsicherheit der tatrichterlichen Überzeugung ergibt (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952). - BGH, 06.04.1951 - 2 StR 78/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
Das bestätigt auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, nach der die Bestimmungen des § 401 b RAbgO als Ersatz für die Vorschriften der §§ 146, 148 VZG geschaffen worden sind, die ausdrücklich nur Strafschärfungen der ordentlichen Strafe des Vergehens bestimmten (RGSt 75, 188; BGH 2 StR 78/51 vom 6.4.1951). - RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33
Gehören Rucksäcke und ähnliche Umhüllungen, in denen Schmuggelware befördert …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
Die Einziehung der Kaffeesäcke und Papiertüten ist rechtsirrtümlich auf Grund des § 401 RAbgO ausgesprochen, weil es sich insoweit nicht um Beförderungsmittel im Sinne dieser Vorschrift, sondern nur um Verpackungsmaterial handelt (RGSt 68, 44). - RG, 12.05.1941 - 5 D 741/40
Entgegen dem abweichenden Wortlaut muß auch im Falle des § 401 b RAbgO. auf …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
Das bestätigt auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, nach der die Bestimmungen des § 401 b RAbgO als Ersatz für die Vorschriften der §§ 146, 148 VZG geschaffen worden sind, die ausdrücklich nur Strafschärfungen der ordentlichen Strafe des Vergehens bestimmten (RGSt 75, 188; BGH 2 StR 78/51 vom 6.4.1951). - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52
An der rechtlichen "Beendigung" der Steuerhinterziehung zu zweifeln, bestand nach dem Sachverhalt für die Strafkammer kein Anlaß (BGH 4 StR 1038/51 vom 8. Mai 1952).
- BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
Rechtsmittel
Es scheidet demnach § 401 Abs. 1 RAbgO, soweit er die Einziehung von Beförderungsmitteln vorsieht, aus (RGSt 68, 44, BGHSt 4 StR 567/52 vom 11. Juni 1953). - BGH, 13.01.1959 - 1 StR 535/58
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 75, 188; BGH LM Nr. 1 zu § 401 b AbgO; 4 StR 567/52 vom 11. Juni 1953, mitgeteilt von Herlan in GA Jahrg. 1953, 177) enthält § 401 b Abs. 1 AbgO keine selbständige Strafandrohung mit der Folge, daß neben der Gefängnisstrafe (von mindestens drei Monaten) keine Geldstrafe ausgesprochen werden dürfte, sondern nur eine Verschärfung der in § 396 Abs. 1 Satz 1 AbgO angedrohten Gefängnisstrafe. - BGH, 06.05.1954 - 4 StR 891/53
Rechtsmittel
Fehlerhaft wäre es auch, falls der Tatrichter - was nach den Urteilsgründen nicht auszuschließen ist - aus der gesetzlichen Vermutung ebenfalls den bedingten Vorsatz hergeleitet haben sollte; denn diese läßt nur den Schluß auf den bestimmten Vorsatz zu (RGSt 55, 204, 206; 64, 4; BGH 4 StR 638/51 vom 13.6.1952; 4 StR 753/51 vom 15.5.1952; 4 StR 567/52 vom 23.4.1953; 4 StR 27/53 vom 26.11.1953).
- BGH, 03.06.1954 - 4 StR 817/52
Rechtsmittel
Zulässig wäre es, auf Grund der Beweisregel zur Festellung des bestimmten Vorsatzes zu gelangen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes ohne Zuhilfenahme der gesetzlichen Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 567/52 vom 23. April 1953; 4 StR 27/53 vom 26. November 1953). - BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
Rechtsmittel
Zulässig wäre es hingegen, in erster Linie auf Grund der gesetzlichen Beweisregel einen bestimmten Vorsatz des Täters festzustellen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des gesamten Beweisergebnisses ohne Zuhilfenahme der Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 567/52 vom 23. April 1953). - BGH, 03.10.1973 - 2 StR 277/73
Möglichkeit einer zusätzlichen Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe
Das hat der erkennende Senat schon mit Urteil vom 6. April 1951 - 2 StR 78/51 - (DRiZ 1951, 115), desgleichen der 4. Strafsenat mit Urteil vom 11. Juni 1953 (4 StR 567/52, mitgeteilt GA 1953, 177) im Anschluß an RGSt 75, 188 entschieden. - BGH, 14.04.1954 - 4 StR 764/53
Rechtsmittel
Ein solches Verfahren ist denkgesetzlich zu beanstanden (BGH vom 23. April 1953 - 4 StR 567/52; vgl. ferner DRiZ 1952, 92 und NJW 1952 S 336).
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