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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2757
BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56 (https://dejure.org/1957,2757)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1957 - 4 StR 568/56 (https://dejure.org/1957,2757)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1957 - 4 StR 568/56 (https://dejure.org/1957,2757)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
    Nun ist zwar bei einem gegenseitigen Vertrag unter Umständen der eine Vertragsteil verpflichtet, eine bei ihm nach dem Vertragsschluß eingetretene Zahlungsunfähigkeit dem vorleistungspflichtigen Vertragsgegner zu offenbaren (BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
    Soweit sie beanstandet, daß der Tatrichter den Sachverhalt nicht näher aufgeklärt habe, ist sie unzulässig, da sie die Beweismittel nicht angibt, mit deren Hilfe dies hätte geschehen können und müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55
    Auszug aus BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1955 (BGHSt 8, 399) angeschlossen.
  • RG, 01.10.1909 - II 571/09

    Ist der Schuldner, der ein Schankgeschäft betreibt, bei Leistung des …

    Auszug aus BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
    Dagegen fallen unrichtige Angaben über das Bestehen eines Geschäftsbetriebes, oder die Inhaberschaft an ihm nicht unter die Offenbarungspflicht und nicht unter den Offenbarungseid (vgl RGSt 42, 424; 68, 130; RG DJ 1936, S 1731).
  • RG, 26.03.1934 - 3 D 224/34

    Muß beim Offenbarungseid nach § 807 ZPO. die Tatsache, daß der Schuldner Inhaber …

    Auszug aus BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
    Dagegen fallen unrichtige Angaben über das Bestehen eines Geschäftsbetriebes, oder die Inhaberschaft an ihm nicht unter die Offenbarungspflicht und nicht unter den Offenbarungseid (vgl RGSt 42, 424; 68, 130; RG DJ 1936, S 1731).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …

    Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß die Erklärung nach § 807 ZPO sich namentlich nicht auf ein Handelsgeschäft ohne pfändbare Vermögensgegenstände bezieht (RGSt 42, 424; 68, 130; 71, 300; BGHSt 8, 399; BGH NJW 1968, 2251;… BGH GA 1966, 177; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 f. [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH wistra 1989, 303; BGH Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 568/56 - undUrteil vom 13. September 1967 - 2 StR 431/67 -).
  • BGH, 29.10.1963 - 5 StR 286/63
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  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 561/79

    Fortgesetzter Betrug durch Täuschung über nur noch beschränkte Zahlungsfähigkeit …

    Im Falle 7.3 ist dem Landgericht darin zuzustimmen, daß der Angeklagte verpflichtet war, seine Lieferantin vor Abnahme der bestellten Maschine über die seit der Bestellung eingetretene Verschlechterung der finanziellen Lage seines Unternehmens zu unterrichten (BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]; Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 568/56).
  • BGH, 06.11.1958 - 4 StR 383/58

    Rechtsmittel

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 4. April 1957 (4 StR 568/56) das Urteil aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Meineids und wegen fortgesetzten Betrugs im Falle C 1 des angefochtenen Urteils verurteilt worden war, sowie im Gesamtstrafausspruch.
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