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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6511
BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91 (https://dejure.org/1991,6511)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 StR 575/91 (https://dejure.org/1991,6511)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 (https://dejure.org/1991,6511)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Begründung nur mit der allgemeinen Sachrüge - Zulässigkeit der Urteilsanfechtung durch einen Nebenkläger

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91
    Wenn der Nebenklägervertreter das Gericht in dem - ersichtlich auf der Vielzahl ausländischer Namen und der Angabe von Anschriften im Ausland durch den Nebenklägervertreter beruhenden - Irrtum beließ, die beiden anderen Personen seien tatsächlich nur unter erheblichem Zeitaufwand durch Ladung im Ausland erreichbar, während sie - wie er wußte - im Sitzungssaal anwesend waren, so drängt sich der Verdacht rechtsmißbräuchlichen Handelns auf, wenn hierauf erst in der Revisionsbegründung hingewiesen wird (vgl. auch Urteil des Senats vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91
    Dies führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2 und 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91
    Dies führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2 und 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 221/90

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91
    Diese hätten der Revision aber auch deswegen nicht zum Erfolg verhelfen können, weil sie sich lediglich mit der Anwendung der §§ 21 und 213 StGB befassen, somit also nur den Strafausspruch betreffen; im übrigen ist auch eine nur auf eine Änderung des Schuldumfangs gerichtete Revision eines Nebenklägers unzulässig (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95

    Anforderungen an das Anfechtungsrecht eines Nebenklägers

    Dies führt insgesamt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 [= DAR 1992, 256] …und vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 476/94

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Gesamtabwägung - Verminderte …

    Dies führt insgesamt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschlüssevom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 = bei Nehm DAR 1992, 256 - undvom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1994 - 4 StR 432/94
    Dies führt insgesamt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 <=DAR 1992, 256> und vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1992 - 2 StR 595/91

    Zulässigkeit der Revisionseinlegung durch Nebenkläger

    Welches Ziel die Revision verfolgt, ist aber der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, da die Verletzung sachlichen Rechts nicht näher begründet und der Aufhebungsantrag nicht genauer bestimmt worden ist (…BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5;… vgl. ferner BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2 und § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91).
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