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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5238
BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2004 - 4 StR 577/03 (https://dejure.org/2004,5238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals; Erörterungspflicht bei festgestellten Persönlichkeitsmängeln)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit von niedrigen Beweggründen eines Täters; Mord aus Eifersucht über eine neue Beziehung eines Ehepartners; Schuldfähigkeit bei einer Tat in grausamer Abartigkeit eines psychisch Kranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 620
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in …

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).

    Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen …

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - …

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
    Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …

    Dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen können insbesondere eine erhebliche Vermindung der Steuerungsfähigkeit - wie sie hier, worauf noch einzugehen sein wird, gegeben war -, erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH NStZ 2004, 620) - wie sie hier ebenfalls vorliegen - sowie die Annahme einer Spontantat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99), von der zugunsten des Angeklagten auszugehen ist, entgegenstehen.
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …

    In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).
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