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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,6269
BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75 (https://dejure.org/1975,6269)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1975 - 4 StR 578/75 (https://dejure.org/1975,6269)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 (https://dejure.org/1975,6269)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer verbüßten Einzelstrafe bei Gesamtstrafenbildung

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75
    Dem wird bei der Bemessung der Strafe Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHSt 12, 94/95; 14, 287, 290; BGH, Beschluß vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 -).
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75
    Dem wird bei der Bemessung der Strafe Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHSt 12, 94/95; 14, 287, 290; BGH, Beschluß vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 -).
  • BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …

    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75
    Dem wird bei der Bemessung der Strafe Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHSt 12, 94/95; 14, 287, 290; BGH, Beschluß vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 -).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB), die darin liegende Härte bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95;… BGHGA 1979, 189; BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75, 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75, 22. Februar 1979 - 4 StR 706/78, 15. August 1979 - 3 StR 269/79 und 10. Januar 1980 - 4 StR 691/79, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht auch Gelegenheit haben, unter Berücksichtigung des § 53 Abs. 2 S. 2 (1. Halbsatz) in Verb, mit § 55 Abs. 1 StGB zu prüfen, ob es strafmildernd ins Gewicht fällt, daß die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 12. Februar 1980 (UA S. 7 f.) bei der Gesamtstrafenbildung nicht mehr berücksichtigt werden konnte, weil der Angeklagte die Ersatzfreiheitsstrafe vor der ersten Hauptverhandlung in dieser Sache verbüßt hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75; Beschluß vom 20. Januar 1978 - 2 StR 743/77).
  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17

    Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wäre dann, wenn eine frühere Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden kann (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB), die darin liegende Härte bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (BGHSt 12, 94, 95; BGH, Beschlüsse vom 03.091975 - 2 StR 400/75, 30.10.1975 - 4 StR 578/75, 22.02.1979 - 4 StR 706/78, 15.081979 - 3 StR 269/79 und 10.01.1980 - 4 StR 691/79, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 664/83

    Durchführung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung bei Zahlung eines …

    Das Landgericht hätte unter diesen Umständen die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der jetzt zu verhängenden Strafe ausgleichen müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - …und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78 - Dreher/Tröndle 41. Aufl., Rdnr. 7 zu § 55 StGB m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1980 - 4 StR 691/79

    Berücksichtigung der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung wegen bereits …

    Diese Härte hätte bei der Bemessung der hier zu erkennenden Strafe ausgeglichen werden müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - m.w.Nachw.), und zwar auch dann, wenn hierfür die gesetzliche Mindeststrafe unterschritten werden mußte (vgl. das Urteil des BGH vom 7 November 1969 - 3 StR 213/69, das bei einer ähnlichen Sachlage zu dem gleichen Ergebnis gelangt).
  • BGH, 15.08.1979 - 3 StR 269/79

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Möglichkeit …

    Sollte diese erforderliche Prüfung jedoch ergeben, daß mit keiner der vorausgehenden, jedoch nach der Tatzeit liegenden Verurteilungen eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden kann, weil die verhängten Strafen jeweils vor dem tatrichterlichen Urteil im vorliegenden Verfahren durch Verbüßung erledigt waren, so darf dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen, sondern ist bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (…BGH GA 1979, 189; BGH, Beschluß vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 und vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75).
  • BGH, 22.02.1979 - 4 StR 706/78

    Erforderlichkeit der gesonderten Begründung der Gesamtstrafenbildung im Urteil - …

    Die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte hätte jedoch bei der Bemessung der jetzt zu bildenden Gesamtstrafe ausgeglichen werden müssen (BGHSt 12, 95 [BGH 28.10.1958 - 5 StR 419/58]; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 - und vom 21. März 1978 - 4 StR 84/78).
  • BGH, 05.04.1978 - 3 StR 73/78

    Notwendigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe

    Da das angefochtene Urteil nicht erkennen läßt, ob dies geschehen ist, muß die Einzelstrafe aufgehoben werden (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 - und vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 -).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 84/78

    Bildung zweier Einzelstrafen zu Lasten des Angeklagten

    Selbst wenn der Angeklagte die Strafe voll verbüßt hätte, hätte die Härte, die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegt, bei der Bemessung der jetzt zu erkennenden Strafe ausgeglichen werden müssen (BGHSt 12, 95; BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75).
  • BGH, 12.12.1979 - 2 StR 460/79

    Verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten als Grund für das Vorliegen eines …

    Die Ausführungen zur Gesamtstrafe würden - entsprechend - auch für den Fall gelten, daß in der neuen Hauptverhandlung nur noch eine Einzelstrafe verhängt werden sollte (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75 -).
  • BGH, 05.04.1978 - 3 StR 53/78

    Berücksichtigung einer im Nachhinein gebotenen, aber nicht mehr möglichen, …

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