Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns nach Verabreichung von Schlafmitteln - Tötung zur Befreiung von Misshandlungen durch den Ehemann - Verstoß gegen die Bindung des Untergerichts - Absehen von der lebenslangen Freiheitsstrafe ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84
In seinem ersten Urteil hatte das Landgericht nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, weil es außergewöhnliche Umstände im Sinne der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) für gegeben erachtete.Nach den bisherigen Feststellungen spricht wenig für das Vorliegen eines Sachverhalts, der nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) zu beurteilen ist.
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83
Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf …
Auszug aus BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84
Diesen Strafausspruch hat der Senat auf Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 22. September 1983 (NStZ 1984, 20) aufgehoben. - BGH, 19.08.1982 - 4 StR 288/82
Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84
Ergibt sich aus dem Urteil, daß er die Prüfung der Beweise und Erkenntnismöglichkeiten nicht abgeschlossen hat, ist das sachliche Recht verletzt (BGH, Urteil vom 19. August 1982 - 4 StR 288/82 m.w.Nachw.;… KK - Hürxthal § 261 Rdn. 49).
- BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - …
Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
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