Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1982 - 4 StR 583/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,14585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79
Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung
Auszug aus BGH, 21.10.1982 - 4 StR 583/82
Wenngleich beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt, so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - bei Holtz in MDR 1979, 634).
- BGH, 01.02.1984 - 2 StR 353/83
Einfuhr von Kriegswaffen - Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über …
Das Landgericht hat in rechtsfehlerhafter Weise weder die lange Verfahrensdauer noch die beamtenrechtlichen Folgen, welche das Verfahren für den Angeklagten bereits hatte und die er noch zu erwarten hat, bei der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH, Beschluß vom 30. November 1982 - 5 StR 749/82 - lange Verfahrensdauer - BGH, Strafverteidiger 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 583/82 und vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.