Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1955 - 4 StR 586/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.1951 - 3 StR 63/50
Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 4 StR 586/54
Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt nach feststehender Rechtsprechung nicht für die Feststellung, ob die Voraussetzungen eines Straffreiheitsgesetzes gegeben sind (BGH 3 StR 63/50 vom 28. Juni 1951; 3 StR 427/52 vom 19. Februar 1953; 4 StR 512/51 vom 4. Oktober 1951 und 4 StR 734/51 vom 17. April 1952, RGSt 71, 263); hiervon abzugehen, sieht der erkennende Senat keinen Anlass. - BGH, 04.10.1951 - 4 StR 512/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 4 StR 586/54
Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt nach feststehender Rechtsprechung nicht für die Feststellung, ob die Voraussetzungen eines Straffreiheitsgesetzes gegeben sind (BGH 3 StR 63/50 vom 28. Juni 1951; 3 StR 427/52 vom 19. Februar 1953; 4 StR 512/51 vom 4. Oktober 1951 und 4 StR 734/51 vom 17. April 1952, RGSt 71, 263); hiervon abzugehen, sieht der erkennende Senat keinen Anlass. - BGH, 19.02.1953 - 3 StR 427/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 4 StR 586/54
Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt nach feststehender Rechtsprechung nicht für die Feststellung, ob die Voraussetzungen eines Straffreiheitsgesetzes gegeben sind (BGH 3 StR 63/50 vom 28. Juni 1951; 3 StR 427/52 vom 19. Februar 1953; 4 StR 512/51 vom 4. Oktober 1951 und 4 StR 734/51 vom 17. April 1952, RGSt 71, 263); hiervon abzugehen, sieht der erkennende Senat keinen Anlass. - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 734/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 4 StR 586/54
Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt nach feststehender Rechtsprechung nicht für die Feststellung, ob die Voraussetzungen eines Straffreiheitsgesetzes gegeben sind (BGH 3 StR 63/50 vom 28. Juni 1951; 3 StR 427/52 vom 19. Februar 1953; 4 StR 512/51 vom 4. Oktober 1951 und 4 StR 734/51 vom 17. April 1952, RGSt 71, 263); hiervon abzugehen, sieht der erkennende Senat keinen Anlass.
- BGH, 27.07.1955 - 3 StR 211/55
Rechtsmittel
Das Urteil ist daher in den erwähnten Fällen aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen (4 StR 586/54 vom 27. Januar 1955). - BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56
Rechtsmittel
Eine Amnestie kann als ausnahmsweise vorgesehener Eingriff in den regelmäßigen Gang der Strafrechtspflege nur dann Platz greifen, wenn ihre Voraussetzungen voll nachgewiesen sind (vgl BGH JZ 1951, 655 zu StFG 1949 § 1; RGSt 53, 324; 56, 49[50]; 71, 259 [263]; ebenso BGH 3 StR 1114/51 vom 6.11.1952; 4 StR 586/54 vom 27.1.1955).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.