Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1954 - 4 StR 59/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.12.1955 - 4 StR 380/55
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht nicht in jedem Urteil, durch das Strafaussetzung bewilligt wird, das Nichtvorliegen eines öffentlichen Interesses näher dargelegt zu werden; Anlaß dazu besteht nur, wenn die Umstände des Falles dazu nötigen und bei Nichterörterung des Versagungsgrundes Ungewißheit entsteht, ob § 23 StGB richtig angewendet worden ist (BGH 4 StR 59/54 vom 29.4.1954). - BGH, 14.04.1955 - 3 StR 54/55
Rechtsmittel
Anderenfalls liegt in dem Unterlassen der Prüfung ein sachlichrechtlicher Fehler (vgl BGH 4 StR 59/54 vom 29. April 1954; BGH 3 StR 523/54 vom 25. November 1954). - BGH, 19.08.1954 - 1 StR 79/54
Rechtsmittel
§ 267 Abs. 3 Satz 3 StPO ist daher nicht verletzt (vgl. BGH 4 StR 59/54 vom 29. April 1954 und 162/54 vom 24. Juni 1954; 3 StR 898/53 vom 29. April 1954). - BGH, 23.02.1956 - 1 StR 352/55
Rechtsmittel
Unter diesen Umständen kann es nicht als Rechtsverstoß bezeichnet werden, daß der Tatrichter nicht zu sämtlichen Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung im einzelnen Stellung genommen hat (vgl z.B. BGH LM Anm 19 zu § 23 StGB; 1 StR 288/54 vom 15. Dezember 1954 und 1 StR 302/54 vom 11. Januar 1955; 4 StR 59/54 vom 29. April 1954). - BGH, 06.04.1955 - 3 StR 44/55
Rechtsmittel
Anlaß dazu besteht nur, wenn die Umstände des Falles dazu nötigen und bei Nichterörterung des Versagungsgrundes Ungewißheit entsteht, ob das Gesetz richtig angewandt worden ist (BGH 4 StR 59/54 vom 29. April 1954; 3 StR 523/54 vom 25. November 1954).
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