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| BGH, 12.01.1978 - 4 StR 594/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verkürzung der Rechte und Möglichkeiten des Wahlverteidigers - Antrag auf Überlassung der Akten in die Geschäftsräume oder in die Wohnung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74
Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden …
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 594/77
Dient das Beschleunigungsgebot auch in erster Linie dem Schütze des Beschuldigten, so schließt das doch beschleunigende Naßnahmen nicht aus, die sich in der konkreten Verfahrenssituation zu dessen Nachteil auswirken (BGHSt 26, 228, 232 = NJW 1976, 116, 117). - BGH, 12.04.1957 - 5 StR 470/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 594/77
Es ist Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts, sich um die Akteneinsicht - in erster Linie um eine Einsichtnahme bei Gericht - zu bemühen (BGH, Urt. v. 12. April 1957 - 5 StR 470/56 S. 4).
- BGH, 03.07.1990 - 4 StR 263/90
Versagung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines konkludent gestellten …
Einen Rechtsanspruch auf Überlassen der Akten hatte der Verteidiger nicht (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77;… Laufhütte in KK-StPO 2. Aufl. § 147 Rdn. 5; vgl. auch Nr. 189 Abs. 2 und 3 RiStBV). - BGH, 16.10.1984 - 5 StR 643/84
Beschränkung der Verteidigerrechte auf Akteneinsicht - Ablehnung der Aussetzung …
Der Umstand, daß schon ein Pflichtverteidiger beigeordnet war, führt ebenfalls zu keiner Einschränkung dieser Rechte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77 -). - BGH, 16.06.1978 - 4 StR 269/78
Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bezüglich des Ausschlusses der Öffentlichkeit …
Auch ist es Sache des Verteidigers und nicht des Gerichts, sich zur Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung um die dazu notwendige Kenntnis des Inhalts der Akten (BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 540/77), d.h. um die Einsichtnahme bei Gericht oder um die Herstellung von Ablichtungen durch das Gericht gegen Erstattung der Auslagen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77) zu bemühen. - OLG Karlsruhe, 16.05.1980 - 3 VAs 5/80 Im übrigen erscheint es dem Senat angebracht, darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsanwalt weder nach § 147 Abs. 4 StPO noch nach Nr. 189 Abs. 2 RiStBV einen Rechtsanspruch auf Überlassung von Akten in seine Geschäftsräume hat; Akteneinsicht ist ihm vielmehr grundsätzlich in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu gewähren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77, und vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78, beide n.v.).
- BGH, 09.03.1978 - 4 StR 540/77
Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung - Versagung der …
Im übrigen ist es Aufgabe des Verteidigers, nicht des Gerichts, sich um Akteneinsicht und Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung zu kümmern (BGH, Urteil vom 12. Januar 1978 - 4 StR 594/77).
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