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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1955 - 4 StR 612/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,2582
BGH, 03.02.1955 - 4 StR 612/54 (https://dejure.org/1955,2582)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1955 - 4 StR 612/54 (https://dejure.org/1955,2582)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1955 - 4 StR 612/54 (https://dejure.org/1955,2582)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 837
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt gemäß § 42 b StGB stellt für den Unterzubringenden eine höchst einschneidende Maßnahme, eine schwere Beeinträchtigung des Grundrechts der persönlichen Freiheit, dar; deswegen muß die Frage, ob die öffentliche Sicherheit die Unterbringung erfordert, mit großer Behutsamkeit geprüft werden (BGH NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54]; JR 1959, 305; LM Nr. 1 zu § 42 b StGB).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Straftaten, die an sich nur geringes Gewicht haben (z.B. Beleidigungen oder Zechprellereien), zur Anstaltseinweisung des Täters führen können, sofern die Veranlagung, aus der die Taten entsprungen sind, den Täter als für die Öffentlichkeit gefährlich erscheinen läßt; es kommt dabei stets auf die Verhältnisse des Einzelfalles an (BGHSt 5, 140; BGH NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54]; 1967, 297).

  • BGH, 07.01.1997 - 5 StR 508/96

    Krankhafte seelische Störung als chronische Psychose aus dem schizophrenen …

    Die leichte Erkennbarkeit eines Täters relativiert seine Gefährlichkeit und kann deshalb bei der gebotenen Gesamtwürdigung berücksichtigt werden (vgl. hierzu BGH NJW 1955, 837, 838 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54];… Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 52).
  • BGH, 21.08.1974 - 2 StR 288/74

    Unzureichende Würdigung verschiedener Gesichtspunkte im Rahmen der …

    Nach alldem gehörte der Beschuldigte ersichtlich nicht zu der Gruppe von Geisteskranken, die bei ihren Taten so ungeschickt und planlos zu Werke gehen, daß sie allein schon aus diesem Grunde als minder gefährlich angesehen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 1955 - 4 StR 612/54 bei LM Nr. 12 zu § 42 b StGB).
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 147/66

    Verurteilung wegen Diebstahls im Rückfall - Rechtmäßigkeit einer Verurteilung als …

    Schwerfälligkeit und Unintelligenz eines zu Eigentumsverbrechen neigenden Gewohnheitsverbrechers rechtfertigen die Verneinung seiner Gefährlichkeit allenfalls dann, wenn er wegen dieser Eigenschaften bei der Anlage und Ausführung seiner Taten eine solche Einfalt an den Tag legt, daß er durch sein ungeschicktes Auftreten regelmäßig alsbald entdeckt wird (BGH NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54]).
  • BGH, 22.12.1964 - 5 StR 549/64

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat weiter dargetan, daß es sich bei seinen Taten nicht bloß um Belästigungen der Allgemeinheit oder einzelner handelt wie bei harmlosen Querulanten, kleinen Zechprellern oder sonstigen sozial noch tragbaren Kleinkriminellen (vgl. BGH NJW 1955, 837, 838 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54] 12 ), daß vielmehr von dem Angeklagten nicht unerhebliche Angriffe auf strafrechtlich geschützte Güter, also gewichtige Störungen der Rechtsordnung zu erwarten sind.
  • BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61

    Rechtsmittel

    Ist also nur eine Belästigung einzelner oder der Allgemeinheit, wie dies bei harmlosen Querulanten und bei sonstigen sozial noch tragbaren Kleinkriminellen im Regelfall angenommen wird, zu befürchten, so liegen die Voraussetzungen für die Anordnung nach § 42 b StGB nicht vor (BGH NJW 1955, 837, 838 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54] Nr. 12 mit Nachweisen).
  • BGH, 11.04.1961 - 5 StR 591/60

    Rechtsmittel

    Aus der Sicht der Strafandrohung sind also Verstöße gegen § 183 StGB im allgemeinen weniger bedeutungsvoll als Betrugs- oder Diebstahlshandlungen im Rückfalle, für die der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, daß auch sie mitunter nur als bloße Belästigungen einzelner oder der Allgemeinheit anzusehen sind (vgl. u.a. 2 StR 325/54 vom 17. September 1954; 4 StR 612/54 vom 3. Februar 1955).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 414/56

    Rechtsmittel

    Nicht ausreichend dargetan hat die Strafkammer jedoch, daß von dem Beschuldigten für die Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades weitere nicht unerhebliche Angriffe auf strafrechtlich geschützte Rechtsgüter, sei es auf sittlichem oder anderem Gebiete, zu erwarten sind (vgl RGSt 73, 303; BGHSt 5, 140; BGH NJW 1951, 450 Nr. 23; 1952, 836 Nr. 27; 1955, 837 Nr. 12).
  • BGH, 26.04.1956 - 3 StR 55/56

    Rechtsmittel

    Dabei hätte darauf Bedacht genommen werden müssen, daß kleinere Verstöße gegen die Rechtsordnung, die im wesentlichen nur zu einer Belästigung der Allgemeinheit führen, ohne deren Sicherheit ernstlich zu gefährden, im Regelfalle keine geeignete Grundlage für die Anordnung der Unterbringung bieten (BGH NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54] Nr. 12).
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 140/58

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Senats vom 3. Februar 1955 (NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54]) betraf den besonders liegenden Fall der bloßen Belästigung der Allgemeinheit durch eine äußerlich gekennzeichnete, ungeschickt vorgehende Ladendiebin, die deswegen jeweils auf frischer Tat gestellt werden konnte.
  • BGH, 28.01.1958 - 1 StR 639/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1956 - 1 StR 404/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 100/56

    Rechtsmittel

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